Das St.Galler Energiegesetz regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken. Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Bestimmungen. Das Wichtigste dazu finden Sie auf dieser Seite.
Rund zwei Drittel aller Gebäude heizen heute mit Heizöl oder Gas. Sie sind verantwortlich für rund 40% unseres Energieverbrauchs und für etwa einen Drittel unserer CO2-Emissionen. Doch wir können Energie immer effizienter einsetzen. Möglich macht’s der technologische Fortschritt. Daher passt der Kantonsrat das Energiegesetz regelmässig an: sowohl an den neuesten Stand der Technik als auch an die nationalen Bestimmungen. Dies mit Erfolg. Heute verbrauchen Häuser rund 80% weniger Energie als noch in den 1970er Jahren. Gleichzeitig bieten energetisch modernisierte Häuser mehr Wohnkomfort, tiefere Betriebskosten und einen höheren Gebäudewert.
Ziel des St.Galler Energiegesetzes
Das Energiegesetz regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken. Im Kern geht es darum, den Bedarf an fossiler Energie und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Weitere Informationen & Hilfsmittel
- Hier können Sie das St.Galler Energiegesetz nachlesen.
- Hier finden Sie die Energieverordnung, den erläuternden Bericht zur Energieverordnung (PDF inkl. Vereinbarung am Ende des Dokuments) und die Medienmitteilung dazu.
- Die St.Galler Energieagentur schult ab Mai 2021 Fachleute und Gemeinden zu den Neuerungen des Energiegesetzes. Zum entsprechenden Kurs melden Sie sich bei der Energieagentur an.
- Alle wichtigen Formulare und Berechnungstools haben wir auf einer Seite für Sie zusammengetragen.
Wann kommt das Energiegesetz zur Anwendung?
Das neue Energiegesetz gilt ab dem 1. Juli 2021. Übergangsfristen gibt es keine. Die neuen Bestimmungen zum Heizungsersatz greifen erst, wenn eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die eigene Heizung ersetzen will – dies im Rahmen der normalen Baubewilligung.
Wahlfreiheit beim Heizungsersatz
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben die Wahlfreiheit, wenn sie ihre alte Heizung ersetzen. Sie können aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen: Acht davon verwenden teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer entscheidet, ob sie die fossile Heizung z. B. mit einer Solaranlage ergänzen, die Fenster ersetzen oder auf ein anderes Heizsystem wechseln will. Es geht darum, den Bedarf an fossiler Energie um 10% zu reduzieren. Wie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dies erreichen, entscheiden sie selbst.
Lokale Wertschöpfung & mehr Unabhängigkeit
Bei Neubauten werden heute fast ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt, um Wärme und Warmwasser zu produzieren. Die Bewohnerinnen und Vermieter freut’s. Öl- und Gaspreisschwankungen kümmern sie nicht mehr und ihre Nebenkosten fallen dauerhaft tiefer aus. Ebenso profitiert das regionale Gewerbe. Es plant, installiert und unterhält die Heizungen. So bleibt rund 80% des Geldes in der Schweiz. Diese Investitionen schaffen lokale Arbeitsplätze und machen uns unabhängiger von ausländischen Öl- und Gasproduzenten.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Energiegesetz
Heizen mit erneuerbarer Energie ist über die gesamte Lebensdauer betrachtet günstiger als mit fossiler Energie. Konkret: Bei drei Standard-Lösungen mit erneuerbarer Energie sind die Gesamtkosten gleich hoch oder sogar tiefer als bei Öl- oder Gasheizungen. Die einmaligen Investitionskosten sind zwar höher – aber dafür sind die Betriebskosten tiefer. So entfällt auch die CO2-Lenkungsabgabe komplett.
Energiegesetze gibt es schon seit den 1980er Jahren. Seither haben wir sie regelmässig an den Stand der Technik angepasst. Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) haben wir die kantonalen Energiegesetze weitgehend harmonisiert und trotzdem die lokalen Besonderheiten berücksichtigt. Die Verfahren sind im Rahmen der Baubewilligung längst etabliert. Daran ändert sich wenig.
Grundsätzlich müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen – maximal 30 kWp. Davon befreit sind Sie, wenn Sie eine der drei folgenden Optionen wählen:
- Sie verringern Ihren Energiebedarf um 5 kWh pro beheiztem Quadratmeter und Jahr.
- Sie schliessen sich zum Eigenverbrauch von Solarstrom mit Nachbargebäuden zusammen.
- Sie bezahlen eine Ersatzabgabe. Wie hoch diese ist, können Sie in diesem Formular mit dem Rechner zur Ersatzabgabe berechnen.
Da der Bezug von Bioöl und Biogas eine betriebliche und keine bauliche Massnahme ist, gilt eine Sonderregelung. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen belegen, dass sie während 20 Jahren mindestens 20 Prozent ihres Energiebedarfs mit einem erneuerbaren Brennstoff decken. Dazu gehören Bioöl und Biogas. Folglich haben Sie zwei Möglichkeiten, um sich Bioöl oder Biogas anrechnen zu lassen:
- Sie kaufen die entsprechenden Zertifikate und reichen diese mit dem Gesuch für den Heizkesselersatz ein.
- Oder Sie beziehen jederzeit 20 Prozent erneuerbares Öl oder Gas und Ihr Energielieferant gewährleistet dies.
Niemand verliert sein Haus. Je nach Ausgangslage müssen Sie keine Standard-Lösung wählen, wenn Sie Ihre Heizung ersetzen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Ihr Gebäude bald abgerissen oder totalsaniert wird. Massgebend für diese Härtefallregelung ist indessen nicht das Gebäude, sondern Ihre konkrete Lebenssituation und Ihre finanziellen Verhältnisse.
Wir alle tragen auf vielfältige Weise zum hohen Energieverbrauch und den entsprechenden CO2-Emissionen bei. Darum braucht es das Engagement von uns allen – auch vom Kanton St.Gallen. Wir wollen als gutes Beispiel vorangehen. Demnach senken wir die CO2-Emissionen unserer eigenen Gebäude bis 2040 schrittweise um 90 Prozent gegenüber 2020. Dazu dienen auch die 124 Millionen Franken pro Jahr, die der Kantonsrat beschlossen hat.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen