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Wenn Sie Schweizer Bürgerin bzw. Bürger sind oder als ausländische Person bereits im schweizerischen Personenstandsregister erfasst und in der Schweiz wohnhaft sind, müssen Sie ausländische Zivilstandsereignisse der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland melden.

Meldepflichtige Ereignisse

  • Geburt / Kindesanerkennung
  • Eheschliessung
  • Ehescheidung
  • eingetragene Partnerschaft
  • Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
  • Todesfall
  • Namensänderung / Namenserklärung
  • Adoption
  • Geschlechtsänderung

Vorgehen

Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren des ausländischen Zivilstandsereignisses im schweizerischen Personenstandsregister einige Zeit beansprucht. Der administrative Aufwand ist in den weitaus meisten Fällen deutlich grösser als bei einem Zivilstandsereignis in der Schweiz.

Sie können mithelfen, das Verfahren zu verkürzen, indem Sie sich vorgängig bei der Schweizer Vertretung erkundigen und frühzeitig die notwendigen und korrekten Dokumente beschaffen.

Noch offene Fragen?

Zivilstandswesen

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Persönliche Besprechung nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung.

telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr