Sie möchten Ihren Vor- oder Familiennamen ändern lassen? Hier finden Sie Informationen dazu.
Die Regierung des Wohnkantons kann gemäss Art. 30 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern, genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen. Die Begründung darf weder rechtswidrig noch missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Die angegebenen Gründe sind von der Gesuchstellerin bzw. vom Gesuchsteller zu belegen.
Ob eine Namensänderung bewilligt werden kann, liegt im Ermessen der Behörde.
Die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen für das Einreichen eines Namensänderungsgesuches entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Gesuchsformularen.
Bei Wohnsitz im Kanton St.Gallen ist das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, Abteilung Bürgerrecht und Namensänderungen, für die Bearbeitung von Namensänderungsgesuchen zuständig. Bei Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Ausland ist das Gesuch bei der nächstgelegenen Schweizer Vertretung einzureichen.
In Anwendung von Nr. 22.51 des Gebührentarifs für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) beträgt der Gebührenrahmen für eine Namensänderung Fr. 75.– bis Fr. 2'000.–.
Die Namensänderung hat zur Folge, dass sämtliche Ausweise und amtliche Einträge (z.B. Heimatschein, Reisepass, Identitätskarte, AHV-, Führer- und Fahrzeugausweise usw.) geändert oder neu erstellt werden müssen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Gesuchsformulare
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Namensänderung, wohnen im Kanton St.Gallen und möchten ein Gesuch für eine Namensänderung stellen, so verwenden Sie bitte das passende Gesuchsformular:
Hinweis: Die erwähnten Beilagen müssen Sie vor der Gesuchseinreichung beschaffen und vollumfänglich gemeinsam mit dem Gesuchsformular einreichen.
Namenserklärung
Eine Namenserklärung können Sie bei jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Im Kanton St.Gallen vereinbaren Sie dafür einen Termin bei einem unserer Zivilstandsämter. Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich erscheinen und sich ausweisen (Pass oder Identitätskarte). Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt Fr. 75.– und muss sofort bezahlt werden. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Dokumente und die Anpassungen Ihrer Ausweispapiere.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem Merkblatt «Namenserklärungen nach Schweizer Recht».
Häufig gestellte Fragen
Die Mitteilung der im Ausland ausgesprochenen Namensänderung müssen Sie grundsätzlich über die zuständige Schweizer Vertretung vornehmen. Diese berät auch hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen.
Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen in Ihrem Heimatort oder bei ausländischen Staatsangehörigen Wohnort (für den Kanton St.Gallen das AfGB) ist schliesslich für die Prüfung der Anerkennung sowie Eintragung in das schweizerische Personenstandsregister zuständig.
Die Dauer des Namensänderungsverfahrens hängt stark vom Einzelfall und der Pendenzenlast im Amt ab.
Noch offene Fragen?
Bürgerrecht und Namensänderungen
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Persönliche Besprechung nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung.
telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr