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Motionen und Postulate sowie Interpellationen und Einfache Anfragen generieren auf Seiten der Regierung und der Staatsverwaltung Kosten in verschiedenen Phasen.

Motionen und Postulate generieren in der Regel während zwei Phasen Kosten: Einerseits muss die Regierung nach Einreichung des Vorstosses eine Stellungnahme mit Antrag auf Gutheissung oder Nichteintreten erarbeiten. Im Falle einer Gutheissung des Vorstosses kommen andererseits die Kosten für die Erarbeitung einer Vorlage bzw. eines Berichtes dazu.  

Erfahrungsgemäss sind die Kosten aus der Erfüllung gutgeheissener Motions- oder Postulatsaufträgen um ein Vielfaches höher als die Kosten für die Erarbeitung der Stellungnahme zu eingereichten Motionen und Postulaten. Im Allgemeinen wird für die Erarbeitung einer Stellungnahme der Regierung zu einem parlamentarischen Vorstoss mit Kosten von einigen Tausend Franken gerechnet. Die Kosten nach der Gutheissung einer Motion bzw. eines Postulates variieren je nach Auftrag stark. Eine allgemeine Aussage über durchschnittliche Kosten oder Arbeitsstunden ist deshalb nicht möglich.

Auf Antrag der Regierung kann der Kantonsrat eine bereits gutgeheissene Motion oder ein Postulat abschreiben, wenn die Erfüllung des Auftrags mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden wäre, der bei der Gutheissung nicht voraussehbar war oder die Vorlage unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge hätte, die bei der Gutheissung der Motion nicht voraussehbar waren (vgl. Art. 118 Abs. 2 und 3 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates).

Interpellationen und Einfache Anfragen generieren in der Regel nur in einer Phase Kosten: Während der Erarbeitung der Antwort nach Einreichung des Vorstosses im Kantonsrat. 

Bei der Erarbeitung einer Antwort können verschiedenste Personen mitwirken. Eine zuverlässige Berechnung der Kosten gestaltet sich auch in diesem Fall schwierig. Beansprucht das Ausarbeiten eines Antwort-Entwurfs eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter etwa einen bis zwei Arbeitstage, können sich die Kosten auf 1'500 bis 3'000 Franken belaufen. 

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