Im Kanton St.Gallen ist die Suche mit einem Metalldetektor oder einem anderen technischen Gerät nach herrenlosen Gegenständen, die archäologische Funde sein könnten, bewilligungspflichtig.
Wer ohne Bewilligung des Amts für Kultur, Archäologie sucht, dem kann eine Busse in Höhe bis 30'000 Franken auferlegt werden. Zudem kann der Kanton den durch die illegalen Tätigkeiten verursachten Aufwand für die Sicherung der Fundstelle sowie die Bergung, Konservierung und wissenschaftliche Untersuchung der Funde einfordern.
Voraussetzungen zum Erhalt einer befristeten Bewilligung:
o Formloses schriftliches Gesuch
o Mindestalter 18 Jahre
o Wohnsitz im Kanton St.Gallen
o Schweizerische Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung C
o Einwandfreier Leumund (ein Auszug aus dem Strafregister kann verlangt werden)
o Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Level B1).
o Obligatorisches Erstgespräch im Amt für Kultur, Archäologie
Ein Anspruch auf Erhalt einer befristeten Bewilligung besteht nicht.
Die Suche auf fremden Grundstücken setzt die Einwilligung der Eigentümerschaft voraus. Bei Nichtbeachtung kann diese gemäss Art. 928 ZGB Klage wegen Besitzesstörung erheben.
Bekannte, im kantonalen Richtplan ausgewiesene archäologische Fundstellen sind Schutzobjekte. Eine Suche auf den gekennzeichneten Flächen ist strengstens untersagt und wird geahndet. Gleiches gilt für die archäologischen Schutzgebiete der einzelnen Gemeinden gemäss den jeweiligen kommunalen Richtplänen, Schutzverordnungen oder Schutzinventaren.
Entgegen gesetzlichen Vorgaben sind einzelne Detektorgänger ohne Bewilligung und damit illegal unterwegs. Dadurch entsteht ein grosser Schaden am gemeinsamen kulturellen Erbe und an unserer Geschichte.
Reguläre, den Behörden bekannte Sucher führen ihre Bewilligung mit sich.
Beobachtungen, Flurschäden und sachdienliche Hinweise (Fotos, Videos) nimmt das Amt für Kultur, Archäologie entgegen. Zögern Sie nicht, auch die Kantonspolizei zu informieren.
Mit Erhalt der Bewilligung geht die Verpflichtung zu einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur, Archäologie einher. Ein regelmässig stattfindender Austausch dient einer ersten Beurteilung der Funde und der Fundgebiete.
Beachten sie, dass der Kanton von Gesetzes wegen Eigentümer archäologischer Funde ist.
Mit Hilfe des Metalldetektors entdeckte archäologische Funde verursachen zum Teil hohe Folgekosten: Die Gegenstände müssen restauriert, inventarisiert und wissenschaftlich beurteilt werden. Die personellen und finanziellen Ressourcen des Amts für Kultur, Archäologie sind aber beschränkt. Dem Einsatz des Metalldetektors und der Zahl der Bewilligungen sind daher Grenzen gesetzt.
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