Sie haben etwas gefunden und möchten gerne mehr darüber wissen?
Etwas gefunden?
Alle archäologischen Funde sind Eigentum des Kantons, auf dessen Gebiet sie gefunden werden, und müssen der zuständigen Stelle, der Kantonsarchäologie, gemeldet werden.
Einzeln an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefundene Fundobjekte dürfen aufgelesen werden und müssen der Kantonsarchäologie gemeldet und gegebenenfalls abgegeben werden.
Treten archäologische Funde und Befunde bei Bodeneingriffen auf, so sind die Bodeneingriffe im Bereich der Fundstelle zu stoppen, und die Kantonsarchäologie muss informiert werden. Die Fundsituation darf nicht verändert werden.
Für archäologische Ausgrabungen ist nur die Kantonsarchäologie zuständig.
Frühzeitiges Melden von Bauvorhaben erleichtert der Kantonsarchäologie das Planen und Durchführen von notwendigen Ausgrabungen.
Der Einsatz von Metalldetektoren zum Auffinden archäologischer Objekte ist bewilligungspflichtig!