Haben Sie ein Bauprojekt und möchten gerne wissen, wie Sie vorgehen müssen?
Die wichtigsten Informationen rund um das Thema Bauen und Archäologie sind in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblätter
Das Merkblatt «Bauen und Archäologie» informiert in kurzer Form über das Bauen innerhalb und ausserhalb archäologischer Schutzgebiete. Was ist vor, während und nach dem Bau zu beachten? Wie geht man am besten vor?
Das Merkblatt steht zum Download zur Verfügung.
Das Merkblatt «III. Nachtrag PBG» informiert über den III. Nachtrag des Planungs- und Baugesetzes PBG, der eine Änderung von Teilbereichen der Zuständigkeitsordnung im Bereich des Heimatschutzes zum Gegenstand hat. Die Regierung hat den Vollzugsbeginn auf den 1. März 2023 festgelegt.
Das Merkblatt steht zum Download zur Verfügung.
Fragen zum Thema Bauen & Archäologie
Die der Kantonsarchäologie bekannten archäologischen Fundstellen sind seit 1999 teilweise in den Schutzverordnungen der Gemeinden vermerkt. Die wichtigsten Fundstellen sind 2014 in den kantonalen Richtplan aufgenommen worden. Sie finden sich auch im kantonalen Geoportal.
Auskunft über archäologische Fundstellen erteilt die Kantonsarchäologie; dort sind alle bekannten Fundstellen in einem Inventar aufgeführt.
Besteht ein Verdacht auf archäologische Fundstellen, sollte sofort sowohl von Seiten des Bauherrn wie von Seiten der Gemeinde mit der Kantonsarchäologie Kontakt aufgenommen werden. Eine möglichst frühe Information erlaubt genaue Abklärungen und die Planung der nötigen Massnahmen (Baubegleitung, Ausgrabung).
Im Falle eines archäologischen Fundes müssen die Bauarbeiten sofort unterbrochen werden. Erst nach Abschluss der archäologischen Untersuchungen dürfen die Bodeneingriffe im betroffenen Bereich fortgesetzt werden.
In der Praxis lassen sich die Arbeit auf der Baustelle und der Einsatz der Kantonsarchäologie meist koordinieren, sodass die Bauarbeiten dennoch fortgesetzt werden können. Archäologische Untersuchungen verursachen also nicht zwingend Bauverzögerungen und nur in den allerseltensten Fällen Baustopps.
Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Kantonsarchäologie lassen sich Bauverzögerungen vermeiden.
Im Kanton St.Gallen übernimmt in der Regel der Kanton die Kosten für archäologische Untersuchungen.
Für grössere Ausgrabungen braucht es eine Spezialfinanzierung. Hier müssen die Eingabefristen beachtet werden.
Leitfaden Denkmalpflege und Archäologie
Viele zusätzliche Informationen über Grundlagen, Organisation, Planung und Vorgehen finden sich im «Leitfaden Denkmalpflege und Archäologie». Der Leitfaden steht auf der Website der Kantonalen Denkmalpflege zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt «III. Nachtrag PBG»!