Haben Sie Fragen zur Archäologie? Vielleicht finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen.
Allgemeine Fragen
Zu den grundsätzlichen Fragen des Menschen gehört jene nach seiner Herkunft. Die Archäologie leistet einen grossen Beitrag zur Beantwortung. Vor allem für die Erforschung der Zeiten ohne schriftliche Überlieferung ist man auf Zeugnisse angewiesen, die im Boden und an alten Bauwerken überliefert sind. Daraus erfährt man Wesentliches über die Lebensweise, die Art des Zusammenlebens, die handwerklichen Fähigkeiten, die Ernährungsgewohnheiten, die Bedeutung von Religion und den Umgang mit Krankheit und Tod, kurz, über die Bereiche, die auch in Zeiten schriftlicher Überlieferung kaum «schriftwürdig» waren.
Die Spuren, die frühere Generationen - meist unbeabsichtigt - im Boden hinterlassen haben, werden bei Bautätigkeiten zerstört und verschwinden auch durch natürliche Erosion. Ohne archäologische Untersuchung und Dokumentation sind sie unwiederbringlich verloren; eine wichtige Quelle versiegt...
Als Angestellte oder Beauftragte von kantonalen archäologischen Stellen führen sie Ausgrabungen durch und werten diese wissenschaftlich aus. Damit erweitern sie das Wissen über unsere Vergangenheit.
An Universitäten erarbeiten sie die für die Forschung unerlässlichen Fragestellungen und bilden den Nachwuchs aus.
Im Museum vermitteln sie der Öffentlichkeit archäologisches Wissen. Neben dauernden oder zeitweisen Ausstellungen zeigen sie zum Beispiel durch den Nachbau von Geräten und Gebrauchsgegenständen die Lebensbedingungen früherer Zeiten.
Nach der Matura können Sie an der Universität das Studium der Geisteswissenschaften in einer Kombination von mehreren Fächern beginnen, z. B. Ur- und Frühgeschichte, klassische Archäologie, Mittelalterarchäologie, Geschichte, Kunstgeschichte oder Ethnologie. Sie können aber auch, wie in Genf oder Basel, ein Studium der Naturwissenschaften aufnehmen. Neben Urgeschichte studieren Sie auch Archäobotanik, -zoologie und -anthropologie sowie Statistik. Bereits während des Studiums ist das Sammeln von praktischer Erfahrung wichtig.
Nach einer abgeschlossenen Berufslehre, wenn möglich in zeichnerischer oder bautechnischer Richtung, steigen Sie unten ein und lernen «on the job». Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich durch die Berufserfahrung. Nach dem Besuch entsprechender Kurse können Sie die Prüfung zum eidgenössisch diplomierten Grabungstechniker / zur eidgenössisch diplomierten Grabungstechnikerin absolvieren.
Ausserdem sind in der Archäologie auch Zeichner und Zeichnerinnen, Fotografen und Fotografinnen sowie Menschen aus verschiedensten anderen Berufen tätig.
Die Kantonsarchäologie St.Gallen ist seit 2003 als Einsatzbetrieb für den zivilen Ersatzdienst anerkannt und kann bis zu zwei Zivildienstleistende gleichzeitig beschäftigen. Eingesetzt werden Zivildienstleistende auf Ausgrabungen im ganzen Kantonsgebiet und im Fundlabor.
Die Kantonsarchäologie hat neben dem «Tagesgeschäft» auch Ausbildungsaufgaben: Sie übernimmt den praktischen Teil der Ausbildung angehender Archäologinnen und Archäologen. Studierende erlernen dabei das archäologische Handwerk und werden so mit der Praxis vertraut.
Nein. Die Zuständigkeit der St.Galler Kantonsarchäologie erstreckt sich nur auf das Kantonsgebiet. Zur richtigen Bewertung und Einordnung der Untersuchungen ist aber die Kenntnis der archäologischen Forschung der gesamten Schweiz und des benachbarten Auslandes sehr wichtig. Der wissenschaftliche Austausch beruht auf Gegenseitigkeit und alle Beteiligten profitieren davon
Bei archäologischen Ausgrabungen kommen verschiedene Werkzeuge zum Einsatz.
Für die gröberen Arbeiten sind das: Kleinbagger, Förderbänder, Elektrohämmer. Für die Präzisionsarbeiten, beispielsweise das Freilegen eines Skeletts mit Grabbeigaben, benutzt man Feinwerkzeuge wie Pinsel oder Stukkateureisen. Weitaus häufiger jedoch werden die Kulturschichten mit Hacke, Handpickel und Schaufel abgetragen, um dann die Funde mit einer Spitzkelle freizulegen. Vor der Dokumentation werden liegengebliebene Erdkrümel vorsichtig mit dem Industriestaubsauger entfernt. Für Einmessungs- und Vermessungsarbeiten dienen Klappmeter, Messbänder, Nivelliergeräte und Tachymeter.
In den verschiedenen Museen des Kantons werden Funde ausgestellt und Befunde erläutert.
Einige wenige Entdeckungen sind auch am Ort konserviert und öffentlich zugänglich. Vor Ort finden sich Informationstafeln oder auch Vitrinen mit Fundstücken. Ausgewählte Fundstellen finden Sie hier.
Publikationen zu st.gallischen Fundstellen finden sich in verschiedenen Zeitschriften und Jahrbüchern. Hier finden Sie Hinweise zu den aktuellsten Publikationen und auch eine Liste mit Publikationen der letzten 20 Jahre der Kantonsarchäologie St.Gallen.
Die Jahresberichte werden jeweils kurz nach Erscheinen online gestellt und können ebenfalls hier abgerufen werden. Viele Fachzeitschriften sind digitalisiert auf der Plattform «Schweizer Zeitschriften online» der ETH Zürich abrufbar.
Ausgrabung, Kosten, Bauvorhaben
Die der Kantonsarchäologie bekannten archäologischen Fundstellen sind seit 1999 teilweise in den Schutzverordnungen der Gemeinden vermerkt. Die wichtigsten Fundstellen sind 2014 in den kantonalen Richtplan aufgenommen worden. Sie finden sich auch im kantonalen Geoportal.
Auskunft über archäologische Fundstellen erteilt die Kantonsarchäologie; dort sind alle bekannten Fundstellen in einem Inventar aufgeführt.
Besteht ein Verdacht auf archäologische Fundstellen, sollte sofort sowohl von Seiten des Bauherrn wie von Seiten der Gemeinde mit der Kantonsarchäologie Kontakt aufgenommen werden. Eine möglichst frühe Information erlaubt genaue Abklärungen und die Planung der nötigen Massnahmen (Baubegleitung, Ausgrabung).
Frühzeitig gemeldete Bauvorhaben verursachen in der Regel keine Verzögerungen. Bereits während der Planungsphase und des Baubewilligungsverfahrens können Ausgrabungen oder Bauuntersuchungen durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt: Je früher die Kantonsarchäologie informiert wird, desto besser können die notwendigen Massnahmen zwischen den Beteiligten koordiniert werden.
Im Falle eines archäologischen Fundes müssen die Bauarbeiten sofort unterbrochen werden. Erst nach Abschluss der archäologischen Untersuchungen dürfen die Bodeneingriffe im betroffenen Bereich fortgesetzt werden.
In der Praxis lassen sich die Arbeit auf der Baustelle und der Einsatz der Kantonsarchäologie meist koordinieren, sodass die Bauarbeiten dennoch fortgesetzt werden können. Archäologische Untersuchungen verursachen also nicht zwingend Bauverzögerungen und nur in den allerseltensten Fällen Baustopps.
Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Kantonsarchäologie lassen sich Bauverzögerungen vermeiden.
Im Kanton St.Gallen übernimmt in der Regel der Kanton die Kosten für archäologische Untersuchungen.
Für grössere Ausgrabungen braucht es eine Spezialfinanzierung. Hier müssen die Eingabefristen beachtet werden.
Nach einer Grabung ist der Boden frei für die geplante Bautätigkeit.
Die Arbeit der Archäologen ist nach dem Ende der Grabung nicht abgeschlossen. Die Dokumentation muss vervollständigt und archiviert werden. Eine Auswertung und Publikation soll Privaten, der interessierten Öffentlichkeit und natürlich der Fachwelt die Ergebnisse vermitteln.
Die gefundenen Objekte werden gereinigt, konserviert, gezeichnet und anschliessend im Depot verwahrt. Ihre wissenschaftliche Bearbeitung wird veröffentlicht. Wichtige Funde sind in den Museen der Region ausgestellt. Häufig werden Funde für temporäre Ausstellungen im In- und Ausland ausgeliehen.
Jede archäologische Ausgrabung ist bewilligungspflichtig, und diese Bewilligung kann nur von der Kantonsarchäologie erteilt werden. Unbefugte Grabungen sind strafbar. Strafbar ist auch der Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Metalldetektoren für die Suche nach archäologischen Objekten, zu denen beispielsweise Münzen gehören.
Rechtsgrundlagen für die archäologische Arbeit wurden schon im 19. Jahrhundert geschaffen. Seit 1911 gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). 1995 haben die Eidgenössischen Räte das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes ratifiziert. Zudem hat jeder Kanton eigene Gesetze und Verordnungen erlassen.
Im Kanton St.Gallen gelten die Bestimmungen des Kulturerbegesetzes (KEG) sowie des Planungs- und Baugesetzes (PBG) mit den entsprechenden Verordnungen.
Die Kantonsarchäologie arbeitet nach dem Prinzip der Rettungsgrabung. Das bedeutet, dass nur jene Stellen untersucht werden, die durch Erosion gefährdet sind oder durch Baumassnahmen in ihrem gewachsenen Bestand am Bau oder im Boden verändert werden sollen.
Funde und Fundstellen
Archäologische Funde stammen von menschlichen Aktivitäten. Dazu gehören z.B. Reste von Mauern, alte Pflästerungen, Ofenreste, Gruben und Gräber, aber auch Gefässe aus Glas, Keramik und Metall, Münzen, Knochen und Metallteile oder -klumpen.
Archäologische Befunde sind alle Veränderungen, die der Mensch durch seine Tätigkeit im Boden hinterlassen hat. Aus ihrer Lage lässt sich die Reihenfolge der Entstehung oder Ablagerung der Funde ermitteln. Daraus ergeben sich Anhaltspunkte für die Bestimmung ihres Alters.
Im Kanton St.Gallen sind bisher mehrere tausend Fundstellen bekannt. Es gibt aber sicher wesentlich mehr. Jede Information zu einer Fundstelle hilft, das Inventar der Kantonsarchäologie auf dem neuesten Stand zu halten. Dies ist wichtig, weil jeder verlorene archäologische Platz ein Stück für immer verlorene Geschichte bedeutet. Zu Recht gehören daher in der Schweiz archäologische Funde der Allgemeinheit.
Nur auf der Basis eines möglichst umfassenden Inventars können wir Architekten, Bauherren und Investoren Auskunft geben, ob im Bereich ihres Neu- oder Umbauprojektes archäologische Funde zu erwarten sind.
Auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen gemachte archäologische Funde gehören dem Kanton. Daher ist die unverzügliche Meldung an die Kantonsarchäologie obligatorisch.
Für archäologische Funde besteht im Kanton St.Gallen seit 1933 eine Meldepflicht. Zuständige Stelle ist die Kantonsarchäologie St.Gallen.
Ausfürliche Informationen zu der Suche mit einem Metalldetektor nach herrenlosen Gegenständen finden Sie unter der Rubrik «Metalldetektoren».
Ausfürliche Informationen zu der Suche mit einem Metalldetektor nach herrenlosen Gegenständen finden Sie unter der Rubrik «Metalldetektoren».
Mehr oder anderes wissen?
Möchten Sie mehr oder anderes wissen? Kontaktieren Sie uns!