Das kantonale Integrationsprogramm KIP 3 (2024 bis 2027) des Kantons St.Gallen ist auf sieben Förderbereiche ausgerichtet und basiert auf einer Vereinbarung mit dem Bund.
Kantonales Integrationsprogramm KIP 3 mit Förderbereichen
Das kantonale Integrationsprogramm KIP 3 ist Grundlage für die Integrationsförderung in den Jahren 2024 bis 2027. Bund und Kanton beteiligen sich finanziell je zur Hälfte am KIP, für dessen Umsetzung jährlich insgesamt rund 3,3 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Zusätzlich stehen jährlich die Integrationspauschalen (IP) des Bundes für die Sprach- und Arbeitsmarktförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zur Verfügung.
Das KIP 3 umfasst sieben Förderbereiche.
- Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt fühlen sich in der Schweiz willkommen und sind über die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert.
- Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen.
- Migrantinnen und Migranten sind informiert und beraten in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration.
- Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen.
- Die Bevölkerung ist informiert über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung.
- Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert und beraten in Fragen des Diskriminierungsschutzes.
- Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung.
Migrantinnen und Migranten verfügen über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache.
Migrantenfamilien haben chancengleichen Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die ihrer familiären Situation gerecht werden.
Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen finden, verfügen über ein Förderangebot, das ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.
Migrantinnen und Migranten sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen verfügen in besonderen Gesprächssituationen (komplexe Sachverhalte, sehr persönliche Themen, Verwaltungsverfahren) über ein Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens.
Migrantinnen und Migranten nehmen am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, d.h. in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.
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Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen