Der kantonale lntegrationsförderkredit bezweckt die finanzielle Unterstützung von Integrationsvorhaben, die einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Anerkennung der kulturellen Vielfalt leisten, die gegenseitige Achtung und Toleranz fördern sowie die chancengleiche und diskriminierungsfreie Teilhabe aller zugewanderten Personen an der Gesellschaft unterstützen.
Möchten Sie mit einem Projekt einen Beitrag zur Verbesserung des Zusammenlebens der zugewanderten und einheimischen Bevölkerung im Kanton St.Gallen leisten, dazu beitragen, Integrationshürden abzubauen und niederschwellige Zugänge zu Angeboten für Familien mit Migrationshintergrund zu fördern oder sich aktiv gegen Rassismus engagieren? Die kantonale Integrationsförderung unterstützt Integrationsvorhaben in folgenden Bereichen über den Integrationsförderkredit:
- Information und Beratung
- Frühe Kindheit
- Zusammenleben und Partizipation
- Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
Wie funktioniert das Gesuchsverfahren?
Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens. Projekte im Rahmen der Aktionstage gegen Rassismus, die jeweils im März stattfinden, müssen bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden.
Das Gesuch besteht aus zwei Teilen: einem Beschrieb des Vorhabens und einem Budget. Der Beschrieb muss Auskunft geben über die Aktivitäten, Inhalte, Ziele und Schwerpunkte des Vorhabens. Zudem muss begründet werden, weshalb das Vorhaben nötig ist.
Bitte beachten Sie vor einer Gesuchseingabe zwingend unsere Förderrichtlinien:
Weitere Vorgaben zur spezifischen Gesuchsstellung finen Sie auf unserer Beratungsseite und auf der Seite Zusammenleben und Gemeinwesenarbeit.
Wenn Sie eine Projektidee besprechen möchten, Unterstützung bei der Ausarbeitung Ihres Projektes oder bei der Gesuchseingabe benötigen, können Sie sich gerne an unsere Regionalen Fachstellen Integration wenden.
Gesuchstellung
Gesuche für Projekte sind elektronisch über folgende Formulare einzureichen, je nach Höhe des gewünschten Unterstützungsbeitrages:
Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Integrationsvorhabens ist unaufgefordert ein Schlussbericht einschliesslich Endabrechnung einzureichen. Bitte benützen Sie dafür folgende Vorlagen, je nach Höhe des gesprochenen Unterstützungsbeitrages und senden Sie ein unterzeichnetes Exemplar elektronisch (als Word/Excel) per E-Mail an integration@sg.ch.
Förderbeitrag bis Fr. 1'500.–
Die finanzielle Unterstützung durch den Kanton muss auf öffentlichkeitsrelevanten Projektmaterialien mit den entsprechenden Logos und dem Zusatz «Unterstützt durch:» erkenntlich gemacht werden:
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen