Bildung und Arbeit haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Eine berufliche Tätigkeit ist ein wichtiger Faktor im Integrationsprozess. Nachfolgende Informationen sind für die Integration in den Arbeitsmarkt hilfreich.
Im Kanton St.Gallen existiert eine breite Palette an Angeboten, die dazu beitragen, dass spät Eingereiste - d.h. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren und in vielen Fällen auch Erwachsene, die ohne Berufsausbildung aus dem Ausland in die Schweiz eingereist sind - auf eine Lehre vorbereitet werden.
Brückenangebote sind Bildungsangebote, die nach der obligatorischen Schulzeit auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten und Jugendlichen durch weitere Qualifizierung eine höhere Chance auf dem Lehrstellenmarkt ermöglichen. Einerseits werden dadurch Bildungsdefizite am Ende der obligatorischen Schulzeit aufgearbeitet, andererseits erfolgt eine Einführung in die berufliche Praxis. Brückenangebote dienen auch der Berufsfindung.
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten.
Meldepflicht: Der Beginn und die Beendigung einer Arbeitstätigkeit muss mit dem Meldeformular oder direkt über den Online-Schalter (EasyGov) für Unternehmen gemeldet werden. Nach der Registrierung steht EasyGov.swiss für nachfolgende An- und Abmeldungen zur Verfügung.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit abrufbar.
Informationen zu Sozialversicherungsansprüchen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen finden sich in der Übersicht Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche.
Werden Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen mit ausserordentlichem Einarbeitungsbedarf zu üblichen Arbeitsbedingungen angestellt, können finanzielle Zuschüsse (FiZu) beantragt werden. Weitere Informationen
Personen, die im Herkunftsland ihre Berufs- oder Schulbildung mit einem Diplom oder einer anderweitigen Qualifikation abgeschlossen haben, werden sich fragen, ob dieser Abschluss in der Schweiz anerkannt ist. Der Bund informiert auf der Seite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI mit Videos in englischer Sprache.
Bei weiteren Fragen können Sie bei der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Berufsinformationszentrum (BIZ) ein kostenloses Informationsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei erfahren Sie, wie Sie betreffend Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses weiter vorgehen müssen.
- Informationen zum Hochschulzugang für Geflüchtete gibt es auf der Seite Perspektiven - Studium. Dort sind auch Hochschulprojekte aufgeführt, die an ein Studium heranführen. Für die Übernahme der Studiengebühren über die Integrationspauschale erkundigen Sie sich bei der fallführenden Stelle (Sozialamt der Wohnsitz-Gemeinde).
- Der Verein SEET - Verein zur Hochschulförderung für Geflüchtete in der Schweiz bietet ein Studienförderprogramm für Geflüchtete an. Dabei unterstützen sie insbesondere geflüchtete Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme eines Studiums in der Schweiz, indem ihnen ein professionelles Mentoring, ein breites Netzwerk, Karriere-Workshops und situative finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.
In allen Regionen des Kantons steht ein breites Angebot an qualitativ guten Deutschkursen zur Verfügung:
Eine Liste mit verschiedenen Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration ist auf der Webseite des Trägervereins Integrationsprojekte TISG abrufbar: Katalog Angebote - TISG (ti-sg.ch).
Der Kanton St.Gallen unterstützt Personen mit einer Humanitären Aufnahme bei der nachhaltigen Integration und refinanziert auf Einzelfallprüfung hin Massnahmen wie z.B. Deutschkurse oder Massnahmen für die berufliche Integration. Bei Interesse füllen Sie bitte das Gesuch aus und reichen es an integration@sg.ch ein.
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen