Integration ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Der Kanton St.Gallen hat eine Vereinbarung mit dem Bund.
Eine Vereinbarung ist eine Art Vertrag.
Der Kanton St.Gallen fördert die Integration.
Dafür unterstützt der Bund den Kanton St.Gallen mit Geld.
Integration gelingt vor allem im Alltag.
Zum Beispiel in der Schule.
Oder in der Berufs·ausbildung und am Arbeits·platz.
Meistens gelingt die Integration gut.
Aber manchmal braucht es besondere Massnahmen.
Der Bund und die Kantone haben deshalb im 2014
die Kantonalen Integrations·programme gestartet.
Die Abkürzung ist: KIP.
Jeder Kanton hat ein KIP.
Das KIP gilt in der Regel für 4 Jahre.
Dann gibt es ein neues KIP.
Das KIP im Kanton St.Gallen
Wie fördert das KIP die Integration?
Es gibt 3 Säulen:
- Information und Beratung
- Bildung und Arbeit
- Einander verstehen und Teilhabe an der Gesellschaft
Jede Säule enthält mehrere Förder·bereiche.
Total sind es 8 Bereiche.
In jedem Bereich gibt es Angebote.
Die Angebote unterstützen die Migrantinnen und Migranten
bei der Integration.
Jedes Jahr gibt es 3,3 Millionen Franken für die Angebote.
Der Bund und der Kanton St.Gallen bezahlen je die Hälfte.
Integrations·pauschale
Im Kanton St.Gallen gibt es zusätzlich eine Integrations·pauschale.
Die Integrations·pauschale ist Geld vom Bund.
Die Pauschale ist für:
- Flüchtlinge und
- für vorläufig Aufgenommene.
Vorläufig Aufgenommene sind Menschen,
die eigentlich nicht in der Schweiz bleiben dürfen.
Sie können aber in kein anderes Land gehen.
Deshalb dürfen sie vorläufig in der Schweiz bleiben.
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen sich gut einleben
in der Schweiz.
Der Kanton unterstützt mit der Pauschale Integrations·angebote.
Zum Beispiel
- Sprach·kurse
- Kinder·betreuung
- Mitglieder·beiträge bei Vereinen
- Angebote für die Integration auf dem Arbeits·markt.
Zum Beispiel ein Praktikum.
Oder ein Training für die Bewerbung.
Die 8 Förder·bereiche
1 Erst·information und Integrations·förderung
Die Erst·information hat 2 Ziele:
- Migrantinnen und Migranten fühlen sich willkommen.
Und sie wissen, wo sie Unterstützung bekommen.
Die Städte und Gemeinden begrüssen
die Migrantinnen und Migranten.
Und sie informieren sie über das Leben in der Schweiz
und über ihre Rechte und Pflichten. - Migrantinnen und Migranten bekommen wenn nötig
schnell Unterstützung.
Damit sie sich integrieren können.
Es gibt verschiedene Arten der Erst·information.
Zum Beispiel ein Gespräch.
Oder eine Veranstaltung.
2 Beratung
Verschiedene Beratungs·stellen beraten Migrantinnen und Migranten.
Und sie beantworten spezifische Fragen.
Zum Beispiel:
- Wo kann ich Deutsch lernen?
- Wie funktioniert die Schule im Kanton St.Gallen?
- Wie finde ich eine Arbeit?
- Wie kann ich andere Menschen kennenlernen?
Die Abteilung Integration vom Kanton berät Gemeinden
und Beratungs·stellen.
Oder öffentliche Institutionen.
Zum Beispiel Schulen.
Und sie begleitet Gemeinden und Organisationen beim Aufbau
von Beratungs·angeboten.
Die Abteilung Integration macht auf die Situation
von Migrantinnen und Migranten aufmerksam.
Damit alle Menschen besser verstehen:
- wie Migrantinnen und Migranten leben.
- was Migrantinnen und Migranten brauchen.
- wie wir uns öffnen können für die Integration
von Migrantinnen und Migranten. - wie der Kanton die Integration fördern will.
3 Schutz vor Diskriminierung
Niemand darf eine andere Person wegen ihrer Herkunft diskriminieren.
Oder wegen der Haut·farbe.
Der Kanton schützt Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung.
Er macht auf das Thema Diskriminierung aufmerksam.
Zum Beispiel mit der Aktions·woche gegen Rassismus.
Es gibt auch Kurse.
In den Kursen geht es um den Schutz vor Diskriminierung.
Und es gibt Beratungs·stellen.
Sie beraten und unterstützen Betroffene.
4 Sprache und Bildung
Die Sprache ist wichtig.
Kennt man die Sprache im Land nicht?
Dann kann man nicht mit den Menschen dort reden.
Die Integration beginnt deshalb mit der Sprache.
Verschiedene Organisationen bieten Deutsch·kurse
für Migrantinnen und Migranten.
Der Kanton unterstützt die Deutsch·kurse mit Geld.
5 Frühe Kindheit
Die ersten Lebens·jahre sind wichtig.
Ein Kind lernt dann sehr viele neue Dinge.
Es ist deshalb wichtig,
dass die Integration schon früh beginnt.
Dann haben es die Kinder später einfacher in der Schule und im Beruf.
Kinder von Migrantinnen und Migranten bekommen
gute Förder·angebote.
Ein wichtiges Angebot ist die Sprach·förderung der Kinder.
Ein Beispiel:
Kinder aus Migranten·familien sollen Deutsch lernen
bevor sie in den Kinder·garten kommen.
Es gibt deshalb besondere Angebote für Kinder.
Wichtig sind auch Informationen und Ratgeber für die Eltern.
6 Arbeiten können
Migrantinnen und Migranten kommen oft wegen der Arbeit
in die Schweiz.
Oder sie suchen Asyl in der Schweiz.
Asyl bedeutet:
Menschen sind wegen Gewalt oder Krieg aus dem Heimat·land geflohen.
Sie suchen Schutz in der Schweiz.
Manche Migrantinnen und Migranten finden keine Arbeit.
Zum Beispiel weil sie keine Schule besucht haben.
Oder weil sie keinen Beruf haben.
Und weil sie nicht Deutsch können.
Der Kanton unterstützt deshalb Migrantinnen und Migranten
bei der Arbeits·suche.
Zum Beispiel mit einem Job-Coaching.
7 Inter·kulturelles Dolmetschen und Vermitteln
Dolmetschen bedeutet:
2 Personen treffen sich zu einem Gespräch.
Beide Personen sprechen eine andere Sprache.
Eine Dolmetscherin ist beim Gespräch dabei.
Sie versteht und spricht beide Sprachen.
Sie übersetzt für die 2 Personen.
Inter·kulturelles Dolmetschen bedeutet:
Die 2 Personen kommen aus verschiedenen Kulturen.
Die Dolmetscherin versteht die 2 Sprachen.
Und die Dolmetscherin kennt die 2 Kulturen.
So kann die Dolmetscherin das Gesagte übersetzen.
Und sie kann die Kultur erklären.
Zum Beispiel wie die Schule in der Schweiz funktioniert.
Für Migrantinnen und Migranten gibt es Dolmetsch·angebote.
Auch Mitarbeitende von Behörden, Schulen und Institutionen
können die Dolmetsch·angebote nutzen.
Das inter·kulturelle Dolmetschen ist vor allem
bei sehr komplizierten Themen wichtig.
Oder wenn es um sehr persönliche Dinge geht.
8 Zusammen·leben
Migrantinnen und Migranten sollen am Leben der Gesellschaft teilnehmen.
Zum Beispiel im Quartier oder in der Gemeinde.
Verschiedene Projekte fördern das Zusammen·leben.
Zum Beispiel ein Quartier·café.
Noch offene Fragen?
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen