Zugewanderte in der Schweiz haben trotz mehrjährigem Aufenthalt viele Fragen oder benötigen Unterstützung im Alltag und im Beruf.
Kantonale Unterstützung für offene Beratungsangebote
Offene Sprechstunde, Schreibservice, Lese- und Schreibbüro oder Quartierschalter – Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten zur festgelegten Zeit am festgelegten Ort Informationen direkt in der Gemeinde bzw. im Quartier.
Egal wie Sie Ihr Beratungsangebot nennen, der Kanton kann Gemeinden und Organisationen fachlich und finanziell bei der Einführung unterstützen. Sie finden die Rahmenbedingungen in unseren Richtlinien zur Förderung offener Kurzberatung in der Integrationsarbeit.
Für die Projektförderung können Gesuche laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführungsbeginn des Vorhabens. Es gelten die Vorgaben gemäss «Richtlinien zur Förderung offener Kurzberatung in der Integrationsarbeit» und «Richtlinien Integrationsförderkredit» (zusätzliche Bedingungen, anrechenbare Kosten, Gesuchsverfahren).
Die Funktionsweise des Gesuchsverfahrens und die Formulare finden Sie auf unserer Seite des Integrationsförderkredit.
Für die jährliche Auswertung der Beratungsgespräche von Januar bis Dezember stellt der Kanton ein Statistikformular zur Verfügung.
Ihre Regionale Fachstelle Integration berät Sie gerne.
Noch offene Fragen?
Monika Wissing
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen