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Im Kanton St.Gallen leben über 500'000 Menschen.
Manche Menschen sind hier geboren.
Andere Menschen sind Migrantinnen und Migranten.
Sie sind in die Schweiz eingewandert.
Vielleicht haben sie hier eine Arbeits·stelle gefunden.
Oder sie mussten das Heimat·land verlassen.
Zum Beispiel Flüchtlinge.

Manche Migrantinnen und Migranten fühlen sich am Anfang
vielleicht fremd hier.
Das Amt für Soziales fördert und unterstützt die Integration.
Integration bedeutet:
Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen nehmen am Leben der Gesellschaft teil.
Alle Menschen haben die gleichen Chancen.
Und alle Menschen können die Chancen nutzen.
Egal, woher sie kommen.

Die Integration ist wichtig für das Zusammen·leben.
Migrantinnen und Migranten sollen sich deshalb schnell integrieren.
Sie sollen sich schnell am neuen Ort auskennen.
Sie sollen die Regeln hier kennen.
Und sie sollen sich gut einleben.

Die Abteilung Integration vom Amt für Soziales fördert
die Integration von Migrantinnen und Migranten.

Unsere Aufgaben

Die Abteilung Integration hat folgende Aufgaben:

  • Wir arbeiten mit dem Bund zusammen.
  • Wir setzen das kantonale Integrations·programm um.
    Hier lesen Sie mehr über das Integrations·programm:
    Integrations·programm
  • Wir beraten die Regierung, kantonale Fachstellen und die Gemeinden.
  • Wir beraten und unterstützen Integrations·projekte
    mit Wissen und Geld.

Gesetz

Es gibt ein Gesetz für die Integration.
Das Gesetz heisst:
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
und über die Integration.
Die Abkürzung ist: AIG.

Das AIG regelt zum Beispiel den Aufenthalt
von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz.
Oder wann eine Migrantin oder ein Migrant die Familie
aus dem Heimat·land in die Schweiz holen darf.
Damit auch die Familie in der Schweiz leben kann.

Das AIG fordert:
Bund, Kantone und Gemeinden müssen gemeinsam
die Integration fördern.

Noch offene Fragen?

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen