Arbeit und Beschäftigung sind wichtig.
Wir arbeiten aus verschiedenen Gründen.
Wir arbeiten, damit wir Geld verdienen.
Dann können wir für alles bezahlen,
was wir zum Leben brauchen.
Wir arbeiten,
damit wir am Leben der Gesellschaft teilnehmen.
Das gibt uns ein gutes Gefühl.
Und wir fühlen uns selbstbewusst.
Die meisten Menschen arbeiten im ersten Arbeits·markt.
Menschen mit Behinderung wollen selber entscheiden:
So möchte ich arbeiten.
Es braucht deshalb verschiedene Arbeits·angebote
und Beschäftigungs·angebote für Menschen mit Behinderung.
Dann können sie ihre Fähigkeiten nutzen.
Und so arbeiten, wie sie es am besten können.
Arbeits·formen
Einige Menschen mit Behinderung brauchen beim Arbeiten
mehr Unterstützung.
Andere Menschen mit Behinderung brauchen weniger Unterstützung.
Im Kanton St.Gallen gibt es 3 Arbeits·formen
für Menschen mit Behinderung:
- geschützte Arbeits·plätze
- Tages·struktur und Beschäftigung
- arbeiten im ersten Arbeits·markt
Klicken Sie auf eine Arbeits·form.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Meistens bieten Einrichtungen geschützte Arbeits·plätze an.
Zum Beispiel gibt es:
- geschützte Arbeits·plätze in einer Werkstätte oder Produktion
Hier gibt es verschiedene Arbeiten für Menschen mit Behinderung.
Sie lackieren zum Beispiel Bauteile.
Oder sie verpacken Briefe.
Oder sie sortieren Schrauben.
All diese Arbeiten sind Kunden·aufträge.
- geschützte Arbeits·plätze in einem Betrieb von einer Einrichtung
Zum Beispiel im Restaurant von der Einrichtung.
Oder in der Gärtnerei von der Einrichtung.
Hier können Menschen mit Behinderung
in verschiedenen Berufen arbeiten.
Menschen mit Behinderung leisten wichtige Arbeit
an den geschützten Arbeits·plätzen.
So kann die Einrichtung Geld verdienen.
Für ihre Arbeit erhalten die Menschen mit Behinderung einen Lohn.
Manche Menschen brauchen viel Unterstützung
bei ihrem Tages·ablauf
oder bei einer Beschäftigung.
Einrichtungen bieten deshalb Plätze in Tages·stätten
und Beschäftigungs·plätze an.
Hier können Menschen mit Behinderung einfache Arbeiten machen.
Oder sie können kreativ sein.
Oder sie können Alltags·dinge üben.
Zum Beispiel Einkaufen und Kochen.
Es gibt eine Liste mit allen Einrichtungen
mit Bewilligung im Kanton St.Gallen.
Die Liste mit den Einrichtungen finden Sie unter diesem Link.
Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.
Im ersten Arbeits·markt gibt es nur wenige Arbeits·plätze
für Menschen mit Behinderung.
Sie sollen aber die gleichen Chancen haben
beim Zugang zum ersten Arbeits·markt.
Deshalb will der Kanton St.Gallen
die Integration in den ersten Arbeits·markt fördern.
Noch offene Fragen?
Spisergasse 41
9001 St.Gallen