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Apothekerinnen und Apotheker dürfen Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung gegen Grippe, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis und Sars-CoV-2 impfen. Es dürfen keine Kontraindikationen, Schwangerschaft, Immunschwäche oder Autoimmunkrankheit vorliegen.

Anforderungen

 

Die Anforderungen finden Sie in der Weisung «Anforderungen an das Impfen in Apotheken».

Meldung

 

Das Impfen in öffentlichen Apotheken unterliegt einer Meldepflicht. Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

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