Apothekerinnen und Apotheker dürfen Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung gegen Grippe, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis und Sars-CoV-2 impfen. Es dürfen keine Kontraindikationen, Schwangerschaft, Immunschwäche oder Autoimmunkrankheit vorliegen.
Anforderungen
Die Anforderungen finden Sie in der Weisung «Anforderungen an das Impfen in Apotheken».
Meldung
Das Impfen in öffentlichen Apotheken unterliegt einer Meldepflicht. Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
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Kantonsapotheke
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen