Am 1.Oktober 2002 trat die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) betreffend den straflosen Schwangerschaftsabbruch in Kraft. Seither liegt der Entscheid über einen ev. Abbruch der Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft (seit Beginn der letzten Menstruation) bei der Frau.
Die Frau kann ein schriftliches Gesuch stellen, das „geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage“ (Art. 119 StGB).
Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton St.Gallen durchgeführt werden.
Die durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche werden gestützt auf Art. 119 Abs 5 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) dem Kantonsarztamt gemeldet. Die Unterlassung der Meldung ist strafbar (Art. 120 Abs. 2 StGB).
In allen Regionen des Kanton St. Gallen gibt es Familienplanungs- und Beratungsstellen, die unentgeltlich Beratung und Hilfe bei Fragen zu Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, ungeplanter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbrüchen bieten.
Informationen und die Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch nach der 12-Wochen-Frist in Betracht ziehen, müssen Sie eine schriftliche Beurteilung Ihrer Gynäkologin/Gynäkologen einholen, in der nachgewiesen wird, dass Sie sich in einer schweren seelischen Notlage befinden oder die Schwangerschaft zu einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung führen kann. In diesen Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche straflos.
Für junge Frauen unter 16 Jahren ist ein Beratungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer dafür anerkannten Beratungsstelle obligatorisch. Diese Stellen werden kantonal anerkannt (Art. 120 c.StGB). Im Kanton St.Gallen sind die offiziellen Schwangerschaftsberatungsstellen in St.Gallen, Sargans, Rapperswil-Jona und Wattwil mit der Beratung von schwangeren Frauen unter 16 Jahren beauftragt.
St. Gallen
Vadianstrasse 24
Postfach 325
9001 St. Gallen
Telefon: +41 71 222 88 11
Mail: faplasg@fzsg.ch
Sargans
Bahnhofstrasse 9
7320 Sargans
Telefon: +41 71 222 88 11
Mail: faplasg@fzsg.ch
Wattwil
Bahnhofstrasse 6
Postfach 122
9630 Wattwil
Telefon: +41 71 222 88 11
Mail: faplasg@fzsg.ch
Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 1
8645 Jona
Telefon: +41 71 222 88 11
Mail: faplasg@fzsg.ch
(Termine nach telefonischer Vereinbarung)
Sie können sich auch an die folgende Stelle wenden:
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste
www.kjpd-sg.ch
Brühlgasse 35/37
9004 St.Gallen
Telefon: +41 71 243 45 45
Mail: sekretariat@kjpd-sg.ch
Regionale Beratungsstellen in Heerbrugg, Sargans, Uznach, Wattwil und Wil
Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für einen Schwangerschaftsabbruch aus und geben Sie es Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen ab:
Bewilligung zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
Damit Sie Schwangerschaftsabbrüche im Kanton St.Gallen durchführen können, müssen sie eine Bewilligung beim Kantonsarztamt einholen. Dies können Sie mit folgendem Formular tun, in dem auch die zu erfüllenden Kriterien aufgeführt sind:
Beratungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch
Vor jeder Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs muss die schwangere Frau ausführlich beraten werden. Die Beratung kann von folgenden Personen oder Fachstellen durchgeführt werden:
- der praktizierende Arzt/die praktizierende Ärztin
- der/die den Abbruch durchführende Arzt/Ärztin
- die Beratungsstellen (gemäss Leitfaden) für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität
- die Beratungsstellen der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste
- die sozialpsychiatrischen Beratungsstellen
Nachweis der Beratung und Bestätigung des Wunsches nach Schwangerschaftsabbruch
Vor der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs müssen Sie sich als Schwangerschaftsabbruch durchführende Ärztin/Arzt gemäss Art. 120 Abs. 1 lit. b StGB versichern, dass ein Beratungsgespräch mit der schwangeren Frau stattgefunden hat. Zusätzlich müssen Sie von ihr ein schriftliches Gesuch mit der Bestätigung der Notlage, des Wunsches nach einem Schwangerschaftsabbruch und über die durchgeführte Beratung verlangen.
Vorgehen bei jungen Frauen unter 16 Jahren
Ist die schwangere Frau unter 16 Jahren, müssen Sie sich zudem vergewissern, dass diese sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat. Für den Kanton St.Gallen sind dies alle anerkannten Stellen gemäss Leitfaden oder unter folgendem Link ersichtlich: Sexuelle Gesundheit Schweiz.
Schwangerschaftsabbruch nach der 12-Wochen-Frist
Besteht die Schwangerschaft bereits mehr als 12 Wochen, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung erstellen, die nachweist, dass eine Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage der schwangeren Frau vorliegt. Die Gefährdung muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.
Sie als Ärztin/Arzt müssen danach verbindlich mit der zur Durchführung des Abbruchs vorgesehenen Klinik Rücksprache nehmen. Die betreffende Klinik kann die Durchführung des Abbruchs bei fortgeschrittener Schwangerschaft mit Begründung ablehnen.
Meldung des Schwangerschaftsabbruchs
Gemäss Art. 119 Abs.5 StGB müssen Sie jeden Schwangerschaftsabbruch dem Kantonsarztamt Kanton St.Gallen melden, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird und das Arztgeheimnis zu wahren ist.
Das nachfolgende Formular muss umgehend ausgefüllt und dem Kantonsarztamt Kanton St.Gallen zugesandt werden:
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in albanisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in englisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in französisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in italienisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in portugiesisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in serbisch-kroatisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in spanisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in tamil
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in türkisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in arabisch
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in farsi
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in tigrinya
- Leitfaden Schwangerschaftsabbruch in urdu
- Formular Schwangerschaftsabbruch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in albanisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in englisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in französisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in italienisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in serbisch-kroatisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in portugiesisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in spanisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in türkisch
- Formular Schwangerschaftsabbruch in tamil
Noch offene Fragen?
Kantonsarztamt
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen