Übertragbare Krankheiten können die öffentliche Gesundheit gefährden. Der Bundesrat, legt unter Einbezug der Kantone, die Ziele und Strategien zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. Bund und Kantone treffen Vorbereitungsmassnahmen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Gesundheit frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.
Sie treffen auch Massnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Beseitigung von Risiken der Übertragung von Krankheiten. Gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Epidemiengesetz) bezeichnet jeder Kanton eine Kantonsärztin oder einen Kantonsarzt. Diese/dieser koordiniert die Tätigkeiten anderer an der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beteiligter Behörden und Institutionen.
Gemäss Epidemiengesetz müssen vom Bundesamt für Gesundheit in der Meldeverordnung festgelegte Infektionskrankheiten von diagnostizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie Laboratorien an das Kantonsarztamt sowie das Bundesamt für Gesundheit gemeldet werden. Das Meldesystem ermöglicht die Überwachung der übertragbaren Krankheiten in der Schweiz und erlaubt eine fortlaufende Bewertung der Massnahmen zu deren Verhütung und Bekämpfung.
Das BAG erarbeitet und veröffentlicht zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) Richtlinien und Empfehlungen zu allen empfohlenen Impfungen sowie weiteren prophylaktischen Massnahmen.Diese Empfehlungen dienen der Verhinderung von Infektionen und Krankheiten in der Allgemeinbevölkerung sowie bei Risikogruppen. Der jedes Jahr aktualisierte Impfplan gibt eine Übersicht über die empfohlenen Impfungen zusammen mit den geltenden Impfschemata und weiteren relevanten Informationen.
Eine Person, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig ist kann zum Schutz der Mitmenschen vom Schulunterricht oder von der beruflichen Tätigkeit bis zum Ende der Ansteckbarkeit ausgeschlossen werden.
Der Schulausschluss von an übertragbaren Krankheiten erkrankten Kindern verfolgt zwei Zielsetzungen. Einerseits sollen sich Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, in der Krankheitsphase zu Hause erholen können. Andererseits sollen andere Kinder in der Gemeinschaftsinstitution, in erster Linie solche, die aus gesundheitlichen Gründen nicht durch Impfungen geschützt werden können, einen Schutz erfahren.
Der Entscheid betreffend die Arbeitsunfähigkeit einer Patientin / eines Patienten obliegt grundsätzlich der behandelnden Ärztin / dem behandelten Arzt. Ausnahme bilden vier Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die speziellen Richtlinien bestehen:
- Mitarbeitende in Gesundheitsinstitutionen (inkl. Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen) neues Fenster
- Mitarbeitende im Lebensmittelbereich (inkl. Küchen-, Service-und Hotelleriepersonal) neues Fenster
- Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Krippen, Horten neues Fenster
- Schwangere Arbeitnehmerinnen neues Fenster
Grundsätzlich gelten bei Infektionskrankheiten die Empfehlungen der Guidelines:
Antibiotikaresistenzen sind ein globales Problem und bedrohen die öffentliche Gesundheit und die Errungenschaften der modernen Medizin weltweit. Die internationale Gemeinschaft räumt der Bekämpfung der Resistenzen eine hohe Priorität ein und hat bereits 2001 mit der globalen Strategie der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen auf die Bedrohung reagiert. Mit der im Rahmen der gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit 2020» am 18. November 2015 durch den Bundesrat verabschiedeten Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) nimmt sich auch die Schweiz dem Problem der Antibiotikaresistenzen bereichsübergreifend an. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie wurden alle betroffenen Akteure einbezogen: die zuständigen Bundesämter, die
Kantone und die Partner aus den Bereichen Mensch, Tier, Landwirtschaft und Umwelt.
Nationale Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR)
Ärzteschaft
Die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie (SSI) hat auf ssi.guidelines Verschreibungsrichtlinien für Haus- und Fachärzte zur Verfügung gestellt. Die Webseite infect.info bietet Ärztinnen und Ärzten ein Tool, mit dem sie die aktuellsten Resistenzdaten regional und übersichtlich auf einen Blick einsehen können.
Behandlungsempfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie
Bevölkerung
Mit Antibiotikaresistenz wird die Fähigkeit einiger Bakterien bezeichnet, sich anzupassen und der Wirkung von Antibiotika zu widerstehen. Resistent werden also nicht die Personen, sondern Bakterien. Resistente Bakterien können sich vermehren und sich von einer Person auf andere übertragen. Solche Krankheitserreger können die Behandlung einer Infektion erschweren, verlängern oder im schlimmsten Fall sogar verunmöglichen. Um Resistenzbildungen zu vermeiden ist es von zentraler Bedeutung, dass Antibiotika nur eingesetzt werden, wenn sie auch medizinisch notwendig sind, und dass sie gemäss Verschreibung eingenommen werden.
Die Legionellose, auch als Legionärskrankheit bezeichnet, ist eine schwere Lungenentzündung, die durch Bakterien der Gattung Legionella ausgelöst wird. Die Erreger kommen natürlicherweise in fast allen wässerigen und feuchten Umgebungen vor und können sich besonders gut in Wassersystemen vermehren, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird – also in stehendem Wasser – und sich die Temperatur zwischen 25 °C und 45 °C bewegt (Wasserleitungen, Wasserhähnen, Duschköpfe, Whirlpools, lüftungstechnische Anlagen etc.).
Die Ansteckung erfolgt beim Einatmen von zerstäubten Wassertröpfchen, die bestimmte Legionellentypen enthalten(Aerosole).
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Legionellenerkrankung zu schützen?
Die beste Präventivmassnahme, um bei sanitären Installationen eine Legionella-Vermehrung zu verhindern, besteht darin, eine Heisswassertemperatur von 60 °C am Boilerausgang bzw. 55 °C im Leitungssystem sicher zu stellen. Weiter sollte die Kaltwassertemperatur unter 25 °C bleiben. Für alle anderen Anlagen (Klimaanlagen, Sprudelbäder, Luftbefeuchter etc.) gelten die Empfehlungen der Fachverbände bzw. der Hersteller.
Kontaktpersonen von Legionelloseerkrankten
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist grundsätzlich möglich, kommt aber äusserst selten vor.
Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung. Einzelne Masernkomplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen (5-15 auf 100 Fälle) oder Gehirnentzündungen (1 auf 1000 Fälle) sind besonders gefürchtet, da sie tödlich verlaufen (1-3 Todesfälle auf 10'000 Erkrankte) oder Restschäden hinterlassen können.
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Masernerkrankung zu schützen?
Der einzige Schutz ist die zweimalige Masern-Impfung (kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln = MMR-Impfung). Nach der Impfung gibt es selten lokal eine Reaktion auf den Stich. Ungefähr eines von zehn Kindern reagiert mit leichtem Fieber. Manchmal (2-4 Fälle/100) zeigen sich rote Hautflecken oder eine Schwellung der Speicheldrüsen. Sehr hohes Fieber kann einen kaum gefährlichen Fieberkrampf zur Folge haben (1 Kind von 3000). Schwere Nebenwirkungen sind extrem selten (<1/Million), viel seltener als Komplikationen bei Erkrankung durch die Masern.
Es gibt nur wenige Personen, die nicht gegen Masern geimpft werden können, beispielsweise Kinder unter 6 Monaten, Schwangere, Frauen mit geplanter Schwangerschaft innert 3 Monaten und Personen mit Immunabwehrschwäche. Ihr Arzt wird dies abklären.
Habe ich die Masern – und was soll ich dann tun?
Bei allen Kindern und Erwachsenen mit Hautausschlag und Fieber müssen Masern als mögliche Ursache in Betracht gezogen werden. Dies klärt die Hausärztin oder der Hausarzt ab. Wird die Diagnose Masern gestellt, sind die daran erkrankten Kinder bzw. Erwachsenen vom Besuch der Kinderkrippe, der Schule oder der Arbeit unverzüglich zu dispensieren und dürfen erst wieder ab dem 5. Tag nach Beginn des Ausschlages zurückkehren, dann ist man nicht mehr ansteckend!
Kontaktpersonen von Masernkranken
Jede gesunde Person, die Kontakt mit einer oder einem Masern-Kranken hatte, sollte sich sofort vergewissern, ob sie schon gegen Masern geimpft worden ist (im Impfausweis nachschauen). Die zweimalige Impfung oder eine durchgemachte Masernerkrankung bietet lebenslangen Schutz gegen Masern, solche Personen können die Masern auch nicht weiterverbreiten. Praktisch alle Erwachsenen mit Jahrgang 1963 und älter sind schon an Masern erkrankt.
Für Personen (Jahrgang 1964 oder jünger), welche Masern nicht durchgemacht haben und noch nie gegen Masern geimpft worden sind und Kontakt zu einem Masern-Kranken hatten, gilt Folgendes:
- Personen, die im gleichen Haushalt leben wie die oder der Masern-Kranke und in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen: Schulen, Kinderkrippen, Hort etc. Gesundheitseinrichtungen: Spitäler, Alters-/Pflegeheime, Arztpraxen etc.) arbeiten/tätig sind oder einen Teil ihrer Zeit dort verbringen, müssen während 21 Tagen zu Hause bleiben (Masern können max. 21 Tage ab Ausbruch des Hautausschlages der Patientin oder des Patienten ausbrechen. Während dieser Zeit ist man ansteckend).
Impfung: 1. Dosis drei Wochen nach Masernerkrankung; 2. Dosis einen Monat nach Erstdosis.
- Für alle anderen Personen gilt:
- Sie sollten sich innert 72 Stunden nach Kontakt zum Masernkranken bei der Hausärztin oder beim Hausarzt gegen Masern impfen lassen; 2. Impfdosis einen Monat nach Erstdosis.
- Wer sich innert 72 Stunden nicht impfen lassen will und in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen einen Teil seiner Zeit verbringt, muss während 21 Tagen zu Hause bleiben.
Personen, welche Kontakt mit einem Masernkranken hatten und nur einmal geimpft sind, sollen sich so schnell als möglich impfen lassen.
Die Meningokokken-Meningitis ist eine durch Bakterien (Meningokokken) verursachte Erkrankung der Hirnhäute, welche durch Tröpfchen (Husten, Niesen) und direkten Kontakt mit infizierten Personen übertragen wird. Gefährdet sind vor allem Kleinkinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Personen ohne Milz (z. B. nach Unfall). Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage.
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Meningitiserkrankung zu schützen?
Den besten Schutz bieten Impfungen. Aktuell stehen Schutzimpfungen gegen Meningokokken der Gruppe B, gegen Meningokokken der Gruppe C sowie eine Vierfachimpfung gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W und Y zur Verfügung.
Kontaktpersonen von Meningitis erkrankten
Personen mit engem Kontakt zu einer erkrankten Person (Personen im gleichen Haushalt, Krippe, Schule, Arbeitsplatz) können durch eine möglichst baldige Verabreichung einer Antibiotikaprophylaxe vor einer Erkrankung geschützt werden.
Der Verlauf dieser Erkrankung kann sehr rasant sein, die Mortalität kann bis zu 10 % betragen.
Noroviren sind für die Mehrzahl der nicht bakteriell bedingten Durchfälle verantwortlich. Da sie sehr infektiös sind (10-100 Viren genügen für eine Ansteckung), kommt es überall dort immer wieder zu gehäuftem Krankheitsauftreten, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, insbesondere in Familien, Heimen, Spitälern, Kasernen und Kindergärten. Die Ansteckung erfolgt über den Mund durch verunreinigte Hände, durch in der Luft schwebende feine Tröpfchen nach Erbrechen, durch Kontakt mit durch Noroviren verunreinigten Gegenständen oder durch Essen und Trinken von verunreinigten Lebensmitteln. Noroviren sind sehr resistent gegen Umwelteinflüsse (z.B. Temperaturschwankungen) und können über 12 Tage lang auf verunreinigten Flächen ansteckend bleiben.12-48 Stunden nach der Ansteckung beginnt die Krankheit meist abrupt mit oft schwallartigem Erbrechen, massivem Durchfall und oft Bauch-, Muskel- und Kopfschmerzen. Vereinzelt kommt noch Fieber dazu. Nach 2-3 Tagen ist die Krankheit überwunden. Als Behandlung ist vor allem auf genügend Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Noroviren sind weltweit verbreitet. In Mitteleuropa treten Infektionen vor allem in den Wintermonaten auf, sie können aber das ganze Jahr über durch Import aus anderen Regionen der Welt ausgelöst werden. In der Schweiz erkranken pro Jahr schätzungsweise 400'000 Menschen an einem durch Noroviren verursachten Brechdurchfall.
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Noroviruserkrankung zu schützen?
Eine Impfung oder Medikamente zur Vorbeugung gibt es nicht. Wichtig ist eine gute Händehygiene, nämlich gründliches Waschen mit Seife, insbesondere nach jedem Toilettengang. Ausserdem müssen Gegenstände und Oberflächen, die mit Stuhl oder Erbrochenem in Kontakt gekommen sind, gereinigt und anschliessend desinfiziert werden, z.B. durch verdünntes Javelwasser (0,1 %). Die handelsübliche Javel-Lösung für den Haushaltsgebrauch weist eine Konzentration von 2,5 % auf und muss auf 0,1 % verdünnt werden (2½ dl der 2,5 %-igen Originallösung mit 5 l Wasser mischen). Erkrankte Personen sollten, falls möglich, in einem separaten Raum mit eigener Toilette isoliert werden und können keine Mahlzeiten zubereiten. Sind sie in sensiblen Institutionen (Altersheime, Spitäler, Gastronomie, Schulen) tätig, sollten erkrankte Personen bis mindestens 2-3 Tage nach Abklingen der Symptome dem Arbeitsplatz fernbleiben und ebenso die verstärkte Händehygiene weiter pflegen.
Kontaktpersonen von Noroviruserkrankten
Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten müssen ebenfalls eine strenge Händehygiene einhalten. Bei erstem Auftreten von Symptomen (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) müssen sie der Schule, dem Arbeitsplatz bis 2 Tage nach Abklingen der Symptome fernbleiben.
Skabies, auch Krätze genannt, ist eine parasitäre Hauterkrankung, die durch den Befall mit der Krätzmilbe verursacht wird.
Krätzmilben kommen weltweit vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch engen Körperkontakt. Sie verursachen einen lästigen Juckreiz auf der Haut. Die Erkrankung ist ungefährlich und gut behandelbar. Eine koordinierte Behandlung von Kontaktpersonen ist sinnvoll. Wenn Sie den Verdacht haben, an Skabies erkrankt zu sein, wenden Sie sich direkt an Ihren Hausarzt.
Die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu Skabies finden Sie unter Bundesamt für Gesundheit BAG - Skabies (Krätze).
Die Merkblätter informieren zum Erreger, Ansteckung, Diagnose, Behandlung und Verhalten.
Die Tuberkulose (TB) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch Tuberkulosebakterien hervorgerufen wird. Die Bakterien werden dabei in aller Regel durch das Einatmen von infektiösen Tröpfchenkernen (Aerosolen) von Mensch zu Mensch übertragen. Die Tuberkulose betrifft bevorzugt die Lunge, kann aber auch in jedem anderen Organ auftreten.
Gelingt es der Immunabwehr unseres Körpers den Erreger nach dem ersten Kontakt erfolgreich einzudämmen, liegt eine latente tuberkulöse Infektion vor. Diese Reaktion des Körpers, die nicht zu einer klinisch manifesten Erkrankung führt, tritt in 90-95% der Infektionsfälle auf.
Kommt es dagegen, insbesondere bei Immunschwäche, direkt im Anschluss an eine Infektion zur Ausbildung eines tuberkulösen Entzündungsherdes, so liegt eine Primärtuberkulose vor. Über den Blutweg können die Erreger dann auch in andere Organe gestreut werden. Der Begriff Tuberkulose stammt aus dem Lateinischen (tuberculum = kleiner Knoten).
Doch auch viele Jahre nach einer Infektion kann es noch zur Entwicklung einer behandlungsbedürftigen, aktiven Tuberkulose kommen (Postprimärtuberkulose) kommen. Diese „Reaktivierung" spielt in den industrialisierten Ländern Europas und Nordamerikas vor allem bei älteren Menschen eine grosse Rolle.
Das Risiko, eine behandlungsbedürftige Tuberkulose zu entwickeln, ist in den ersten zwei Jahren nach einer Infektion am höchsten.
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Tuberkuloseerkrankung zu schützen?
Die Gefahr, sich mit Tuberkulose anzustecken, besteht nur in der Nähe von Personen, die an einer ansteckenden Tuberkulose erkrankt sind. Von gesunden Trägern des Tuberkulosebakteriums (Mycobacterium tuberculosis) geht kein Risiko aus. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über die Luft: Die erkrankte Person gibt beim Husten mikroskopisch kleine Tröpfchen mit Tuberkulosebakterien in die Umgebung ab. Diese schweben eine gewisse Zeit in der Luft und können von Menschen eingeatmet werden. Das Ansteckungsrisiko ist für Personen aus dem gleichen Haushalt und Personen, die viel Zeit mit Erkrankten in geschlossenen Räumen verbringen, am höchsten.
Eine Tuberkuloseimpfung (BCG-Impfung) wird für keine Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz mehr empfohlen. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit empfehlen die BCG-Impfung nur bei Kindern unter 12 Monaten, die in Länder zurückkehren, in denen die routinemassige BCG-Impfung empfohlen wird (www.bcgatlas.org).
Kontaktpersonen von Tuberkuloseerkrankten
Wird bei einer Person die Diagnose einer Tuberkulose gestellt, müssen ihre engen Kontaktpersonen (Personen aus dem gleichen Haushalt und Personen, die viel Zeit mit den Erkrankten in geschlossenen Räumen verbringen) auf eine mögliche Ansteckung untersucht werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Umgebungsuntersuchung, welche in der Regel die Lungenliga St.Gallen-Appenzell im Auftrag des Gesundheitsdepartements St.Gallen durchführt.
In der Schweiz können Zecken verschiedene Krankheitserreger auf den Menschen übertragen, in erster Linie sind dies das Bakterium Borrelia burgdorferi und das Virus der Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis (FSME).
Borreliose
In der ganzen Schweiz sind 5-30% (bis 50%) der Zecken mit dem Bakterium Borrelia burgdorferi infiziert. Schätzungsweise 3’000 Personen erkranken jährlich an der durch dieses Bakterium hervorgerufenen Krankheit, der so genannten Lyme-Borreliose.
Da die Borreliose mit Antibiotika behandelt werden, muss bei Auftreten einer tellerrunden Rötung rund um die Einstichstelle umgehend eine Ärztin/ein Arzt aufgesucht werden.
Ein Impfstoff zum Schutz gegen die Borrelioseninfektion existiert leider nicht.
Zeckenenzephalitis (FSME)
Zecken, die das Zeckenenzephalitis-Virus beherbergen, kommen nur in gewissen Gebieten, den sogenannten Naturherden (Endemiegebieten) vor. In diesen Endemiegebieten tragen etwa 1% (0,5-3%) der Zecken das Virus in sich. Über einer Höhe von rund 1000 müM sind bisher keine Gebiete mit FSME-Viren infizierten Zecken bekannt.
Das Zikavirus wird meist von Mücken übertragen, vor allem von der Gattung Aedes. Die Symptome einer Zikavirus-Infektion sind Hautausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Bindehautentzündung und manchmal Fieber. Im Vergleich zu anderen tropischen, mückenübertragenden Erkrankungen werden diese aber als milder ausgeprägt beschrieben. Bei Kindern im Mutterleib kann das Virus Hirnfehlbildungen verursachen
Was kann ich tun, um mich selbst und andere vor einer Zikaerkrankung zu schützen?
Zikaviren werden in den meisten Fällen durch den Stich infizierter Aedes-Mücken übertragen, in erster Linie durch die in den Tropen und Teilen der Subtropen weit verbreiteten Gelbfiebermücken (Aedes aegypti). Es ist nicht auszuschliessen, dass neben der Gelbfiebermücke auch andere Mücken, z.B. die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), das Zikavirus verbreiten können. Das Zikavirus kann auch auf sexuellem Weg übertragen werden, in erster Linie durch Sperma. Ausgehend von Männern ist eine Übertragung auch noch Wochen und Monate nach der Infektion möglich. Es ist aber noch nicht abschliessend geklärt, wie lange eine sexuelle Übertragbarkeit besteht.
Zikaviren wurden ausserdem in Blut, Urin, Fruchtwasser, Speichel und Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit nachgewiesen.
Kontaktpersonen von Zikaviruserkrankten
Eine Infektion mit dem Zikavirus in der Schwangerschaft kann beim Fötus zu Fehlbildungen des Gehirns führen. Ausserdem werden weitere neurologische Auffälligkeiten, Fehlbildungen wie Plazentainsuffizienz und intrauterine Wachstumsretardierung bis hin zum Tod des Fötus mit der Infektion in Verbindung gebracht. Reisende sollten sich in einer tropenmedizinische Beratungsstelle oder von einem Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und ihren Impfschutz bezüglich anderer Infektionen anpassen lassen, auch wenn sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben.
Abgesehen von der sexuellen Übertragung (Sperma) ist aktuell nicht bekannt, ob die Zikaviren durch Urin und Speichel übertragen werden können.
Noch offene Fragen?
Kantonsarztamt
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen