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Übertragbare Krankheiten können die öffentliche Gesundheit gefährden. Der Bundesrat, legt unter Einbezug der Kantone, die Ziele und Strategien zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. Bund und Kantone treffen Vorbereitungsmassnahmen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen der öffentlichen Gesundheit frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.

Sie treffen auch Massnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Beseitigung von Risiken der Übertragung von Krankheiten. Gemäss Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Epidemiengesetz) bezeichnet jeder Kanton eine Kantonsärztin oder einen Kantonsarzt. Diese/dieser koordiniert die Tätigkeiten anderer an der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beteiligter Behörden und Institutionen. 

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Gesundheitsdepartement

Kantonsarztamt

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen