Logo Kanton St.Gallen

Die ausserordentliche Assistenzbewilligung wird Personen erteilt, die über ein ausländisches Arztdiplom verfügen, das in der Schweiz nicht anerkennbar ist. Sie haben die Möglichkeit, durch den Nachweis einer klinischen Tätigkeit in der Schweiz direkt zur eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin zugelassen zu werden, um das eidgenössische Diplom in Humanmedizin zu erwerben.

Für die klinische Tätigkeit als ausserordentliche Assistenz unter fachlicher Aufsicht im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich wird seit dem 1. März 2023 eine Bewilligung des Kantonsarztamtes St.Gallen benötigt. Es muss ein Gesuch zur Erteilung einer ausserordentlichen Assistenzbewilligung gestellt werden.

Hinweis:

Falls Sie bereits vor dem 1. März in einem öffentlich-rechtlichen Spital als Assistenzärztin oder Assistenzarzt tätig waren, müssen Sie ebenfalls per 1. März 2023 ein Gesuch für eine ausserordentliche Assistenz stellen. Bis zum Erhalt des Bescheides dürfen Sie weiterhin als Assistenzärztin oder Assistenzarzt arbeiten. Ohne ausserordentliche Assistenzbewilligungen zur klinischen Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht dürfen Sie ansonsten im Kanton St.Gallen nicht mehr tätig sein.

Gesuch um Bewilligung der klinischen Tätigkeit als ausserordentliche Assistenz

  • Für die klinische Tätigkeit als ausserordentliche Assistenz unter fachlicher Aufsicht wird eine Bewilligung des Kantonsarztamtes St.Gallen benötigt.
  • Das Gesuch mit den notwendigen Beilagen muss spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Stellenantritt eingereicht werden.
  • Falls Sie bereits vor dem 1. März in einem öffentlich-rechtlichen Spital als Assistent oder Assistentin tätig waren, müssen Sie ebenfalls per 1. März 2023 ein Gesuch für eine ausserordentliche Assistenz stellen. Bis zum Erhalt des Bescheides dürfen Sie weiterhin als Assistentin oder Assistent arbeiten.
  • Sind die verlangten Beilagen nicht in einer Amtssprache der Schweiz oder in Englisch abgefasst, muss zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.
  • Fehlen bei Einreichung des Gesuchs nötige Angaben oder Dokumente kann dies zu einer Verzögerung der Bewilligungserteilung führen.

 

Einzureichende Dokumente

  • Komplett ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Gesuchformular für eine ausserordentliche Assistenzbewilligung“

  • Kopie des Arztdiploms und falls vorhanden, Kopie des Doktordiploms
  • Kopie der Bestätigung der Registrierung im Medizinalberuferegister durch die Medizinalberufekommission MEBEKO, Bern
  • Curriculum vitae
  • Sprachnachweis für Deutsch einer Schweizer Sprachschule mit dem Niveau C1 oder Deutsch als Muttersprache oder Ausbildungssprache
  • Kopie Identitätskarte (beide Seiten) oder Pass
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Strafregisterauszug im Original oder als eine online überprüfbare Kopie (nicht älter als sechs Monate); bestellbar unter EJPD Strafregisterauszüge
    oder
  • Strafregisterauszug des Landes/der Länder in welchem Sie sich in den letzten 5 Jahren mehrheitlich aufgehalten haben (nicht älter als sechs Monate).

Gesuch einreichen

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Gesuch ausserordentliche Assistenzbewilligung“ sowie die oben aufgelisteten Dokumente per Mail an info.kantonsarztamt@sg.ch ein.

Noch offene Fragen?

Kantonsarztamt

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen