Die Führung einer Privatapotheke erfordert eine Bewilligung der Kantonsapotheke des Kantons St.Gallen. Das Gesuch erfolgt schriftlich mit einem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular. Anlässlich einer Inspektion werden die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung überprüft. Die Bewilligung ist persönlich und standortgebunden.
Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke
Die Abgabe von Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten bedarf einer Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke, sofern der Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausgeübt wird. In einer Gruppenpraxis benötigt jede Ärztin und jeder Arzt bzw. jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt eine eigene Bewilligung.
Im Rahmen einer Inspektion wird überprüft, ob die Voraussetzungen bezüglich Umgang mit Heilmitteln und Abgabe der Arzneimittel gegeben sind und ein geeignetes Qualitätssicherungssystem unterhalten wird.
Berufsausübungsbewilligung
Bevor eine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke beantragt werden kann, ist eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons St.Gallen erforderlich.
Für die Bewilligung zum Betrieb einer ärztlichen oder zahnärztlichen Privatapotheke einschliesslich Inspektion werden je nach Aufwand Gebühren in der Höhe von Fr. 300.- bis Fr. 1'000.- erhoben.
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Kantonsapotheke
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen