Die Kantonsapotheke ist im Sinne des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe zuständig für die Betäubungsmittelkontrolle, die Erteilung kantonaler Bewilligungen, die Abgabe amtlicher Rezeptformulare und die Entsorgung.
Betäubungsmittelkontrolle, Buchführung
Öffentliche Apotheken, Privatapotheken, Spitalapotheken, Heimapotheken und bewilligte Betriebe sind verpflichtet über die bezogenen Betäubungsmittel Buch zu führen. Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt Umgang mit kontrollierten Substanzen.
Bewilligungen
Spitäler, kantonale und kommunale Behörden, sowie wissenschaftliche Institute bedürfen einer kantonalen Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen.
Amtliche Rezeptformulare
Bestellung
Die Betäubungsmittel-Rezeptblöcke können schriftlich bei der Kantonsapotheke bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Bestellformular vom verantwortlichen Arzt / von der verantwortlichen Ärztin persönlich unterschrieben werden muss.
Sperrung
Bei Verlust oder Diebstahl von Betäubungsmittel-Rezeptformularen sind die zu sperrenden Nummern unverzüglich der Kantonsapotheke schriftlich zu melden.
Meldung von missbräuchlich verwendeten Rezepten
Auffällige, gefälschte oder missbräuchlich verwendete Rezepte sind der Kantonsapotheke zu melden.
Entsorgung von Betäubungsmitteln
Betäubungsmittel (veränderte, verfallene, nicht mehr verwendete, von Patienten zurückgebrachte) werden nicht über den Lieferanten, sondern direkt über die Kantonsapotheke entsorgt. Detaillierte Informationen zur Entsorgung finden Sie im Merkblatt Umgang mit kontrollierten Substanzen.
Reisen mit Betäubungsmitteln
Kranke Reisende dürfen betäubungsmittelhaltige Arzneimittel für eine Behandlungsdauer von maximal 30 Tagen mitführen. Dabei sind die Vorgaben der Reiseländer zu beachten.
Wir verweisen auf die Hinweise und Formulare der Swissmedic für kranke Reisende.
Substitutionstherapie
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Kantonsapotheke
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen