Die substitutionsgestützte Behandlung richtet sich an opioidabhängige Personen.
Diese Personen erhalten auf ärztliche Verordnung ein legales Medikament (zum Beispiel Methadon, Levomethadon, retardiertes Morphin, Buprenorphin, Diacetylmorphin), das ihre illegal konsumierten Opioide ersetzt (Substitution).
Diese Substitution findet im Rahmen einer therapeutischen Betreuung statt, die somatische, psychiatrische und sozialpädagogische Massnahmen umfasst.
Das Ziel der substitutionsgestützten Behandlung ist eine Verbesserung des physischen und psychischen Gesundheitszustandes sowie der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Sie wird von spezialisierten Zentren oder niedergelassenen Ärzten in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Apotheken und weiteren Fachpersonen durchgeführt.
Die Behandlung mit Substitutionsmedikamenten und der Einsatz von psychotropen Substanzen bei Personen mit einer suchtbedingten Störung benötigen eine Bewilligung vom Kantonsarztamt.
Via folgenden Button gelangen Sie zu unserem neuen Bewilligungssystem "Substitution online:
Falls Sie sich bereits bei uns registriert haben, werden Sie in Kürze Ihre Login-Daten per E-Mail erhalten. Bis dahin können Sie die Bewilligung noch über das alte Formular einholen.
Falls Sie sich noch nicht via Formular bei uns angemeldet haben, bitten wir Sie, dieses ausgefüllt an uns zu senden, damit wir Ihnen ein Login erstellen können. Bis dahin können Sie die Bewilligung noch über das alte Formular einholen.
Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung dürfen eine substitutionsgestützte Behandlung anbieten.
Für die Behandlung eines Patienten oder einer Patientin müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zudem eine patientenbezogene Bewilligung des Kantonsarztamts einholen.
Die Bewilligung gilt bei einer Erstbehandlung für sechs Monate. Danach werden die Bewilligungen für jeweils ein Jahr ausgestellt. Danach müssen Sie erneut eine Bewilligung einholen, bzw. einfach eine Zwischenmeldung machen. Nach Abschluss der Behandlung bitten wir Sie, eine Abschlussmeldung zu machen. Erst wenn die Bewilligung abgeschlossen ist, kann eine neue Bewilligung bei einer neuen Ärztin oder einem neuen Arzt ausgestellt werden. Zwischenmeldungen und Abschlussmeldungen.
Bitte beachten:
Für Patienten mit einer Suchtproblematik, betreffend Betäubungsmittel und/oder psychotroper Substanzen muss zusätzlich auch eine Bewilligung für weitere psychoaktive und psychotrope Medikamente eingeholt werden. Dies gilt für abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben, gemäss Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI 812.121.11
Eine Bewilligung können Sie via die Online-Plattform "Substitution Online" unter folgendem Link einholen, bzw. die Zwischen-oder Abschlussmeldung machen: Substitution Online
Falls die Medikamente durch eine Apotheke abgegeben werden, tragen Sie bitte die Apotheke in Substitution Online ein. Dadurch sieht die Apotheke, welche Patientin oder welcher Patient welche Bewilligungen erhalten hat. Die Bewilligung ist nicht gleichzusetzen mit einem ärztlichen Rezept. Dieses wird von der Apotheke weiterhin benötigt.
Falls Sie noch nicht registriert sind, bitten wir Sie, sich bei uns dafür anzumelden. Weitere Informationen und das Anmeldeformular dazu finden Sie weiter unten auf dieser Webseite unter: "Informationen Substitution Online"
Im Bewilligungs-Tool Substitution Online wird die Apotheke eingetragen, in der die Patientin oder der Patient die Medikamente regelmässig abholen wird. Sofern Sie sich bei uns registriert haben, werden Sie die Patienten, die Ihnen zugewiesen wurden, in Substitution Online einsehen können. Um die Dosierung zu sehen, müssen Sie das Dokument, das bei den Patienten hinterlegt ist, öffnen.
Ein ärztliches Rezept werden Sie dennoch für die einzelnen Patientinnen und Patienten erhalten. Die Bewilligung gilt nicht als Rezept.
In Ausnahmefällen kann auch eine heroingestützte Therapie bewilligt werden. Diese richtet sich nur an Personen, die eine schwere Heroinabhängigkeit haben und bei denen der Gesundheitszustand und die soziale Situation eine andere Behandlungsform nicht zulassen oder bei denen andere Behandlungen keinen Erfolg gezeigt haben.
Die Bewilligung für die heroingestützte Behandlung muss beim Bundesamt für Gesundheit eingeholt werden:
Personen, die Betäubungsmittel oder Substitutionsmedikamente auf Auslandreisen mitführen, benötigen je nach Zielland eine ärztliche Bescheinigung oder sogar eine Bewilligung, die durch das Zielland ausgestellt werden muss.
Ihr/e Patient/Patientin darf Betäubungsmittel für eine maximale Behandlungsdauer von 30 Tagen mitführen. Falls der Auslandsaufenthalt länger dauern sollte, muss sich Ihr Patient/Patientin im Zielland einen Arzt/Ärztin suchen, der die Verschreibung und Abgabe des Betäubungsmittels übernimmt.
Informationen und Formulare rund um dieses Thema können Sie bei Swissmedic nachlesen und herunterladen.
Das Kantonsarztamt stützt sich auf die Behandlungsempfehlungen von FOSUMOS (Forum Suchtmedizin Ostschweiz). FOSUMOS ist ein Projekt des Bundesamtes für Gesundheit zusammen mit den Kantonen der Ostschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Grundlage für die Abgabe von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen können Sie in den folgenden Gesetzen und Verordnungen nachlesen:
- Eidgenössische Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung (SR 812.121.1)
- Betäubungsmittelsuchtverordnung (SR 812.121.6)
- Betäubungsmittelkontrollverordnung (SR 812.121.1)
- kantonale Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Betäubungsmittel (VBetmG) (sGS 314.5)
Im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 des Bundes, unter dem Handlungsfeld Versorgungsqualität, führt das Kantonsarztamt (KAA) im Sommer 2019 das webbasierte Antrags- und Behandlungssystem für Substitutionsbehandlungen (SB) namens «Substitution Online» ein (Plattform Substitution Online).
Sie bietet eine einfache und bedienerfreundliche Eingabemaske zur Erfassung eines Antrags bzw. einer Meldung zur Substitutionsbehandlung.
Die datenschutzkonforme Onlineplattform «Substitution Online» wurde im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) basierend auf einer im Kanton Waadt bereits existierenden Lösung von der Haute École d’Ingénierie des Kantons Waadt (HEIG) entwickelt. Das System ist bereits in den Kantonen Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Waadt und Wallis im Einsatz und hat sich bewährt.
«Substitution Online» wird den Kantonen vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie läuft auf allen Betriebssystemen (PC und Mac) und ist kompatibel mit allen aktuellen Browsern (Internet Explorer 8+, Firefox 15+, Safari 6+, Chrome 24+). Die Daten werden auf einem speziell dafür vorgesehenen und gesicherten Server gespeichert. Sie werden weder auf dem Computer noch auf dem Netzwerk der Ärztinnen und Ärzte oder der Einrichtungen abgespeichert.
Mit der Einführung von «Substitution Online» verläuft die Kommunikation zwischen dem KAA und den involvierten Fachpersonen zukünftig über die Plattform und löst insbesondere den Post- und Fax-Versand der Bewilligungen, Zwischen- und Schlussmeldungen ab. Ärztinnen und Ärzte werden via E-Mail darüber informiert, dass ihr Behandlungsantrag vom KAA bearbeitet wurde und auf der Onlineplattform eingesehen werden kann. Sensible Informationen werden nicht per E-Mail weitergeleitet.
Apotheken erhalten einen passiven Konsultations-Zugang, damit ihnen die für die Abgabe erforderlichen Informationen zu den erteilten Bewilligungen aktuell und zeitnah zur Verfügung stehen.
Leitfaden Substitution-Online
Registrierung/Anmeldung für Substitution-Online
Damit Sie das webbasierte Antrags- und Behandlungssystem für substitutionsgestützte Behandlungen (SGB) zum Startzeitpunkt nutzen können, ist aus Sicherheitsgründen eine Registrierung beim Kantonsarztamt (KAA) erforderlich. Die im Rahmen der Registrierung eingeholten Angaben dienen der Prüfung Ihrer Identität und Berufsausübungsbewilligung als Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker oder Institution im Kanton St.Gallen. Bitte melden Sie sich mit dem entsprechenden Formular an.
Noch offene Fragen?
Kantonsarztamt
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen