Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Informationen, Produkte und Erfahrungsberichte sind unter zitbox.ch zu finden.
Im Community-Bereich der «zITBOx» besteht zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Lehrpersonen und den Projektteams zu vernetzen und sich in Diskussionen aktiv zu beteiligen.
Der Bildungsrat hat die Vorgaben zur Weiterbildung im Rahmen der IT-Bildungsoffensive in Form von Weisungen definiert.
Alle Lehrpersonen der Volksschule leisten in den Jahren 2022 bis zum Ende der ITBO im Jahr 2027 total 72 Stunden (verteilt über die fünf Jahre) an individueller und teambezogener Weiterbildung im Bereich der digitalen Kompetenzen. Die Schulleitung bestimmt dabei die Aufteilung der Weiterbildung auf die individuelle und die schulinterne Weiterbildung. Mindestens 30 Stunden von den 72 Stunden sind im Rahmen der individuellen Weiterbildung über die Weiterbildungsplattform «aprendo» zu leisten.
Gilt die Weisung zur Weiterbildung auch für Fachpersonen der Schulischen Heilpädagogik?
Ja, die Weisungen in Bezug auf die Weiterbildung im Rahmen der ITBO gelten auch für die Schulischen Heilpädagogen. Die Schulleitung vor Ort bestimmt unter Vorbehalt von Absatz 1 der Bestimmung die Aufteilung der Weiterbildung auf die individuelle und die schulinterne Weiterbildung.
Gilt die Weisung zur Weiterbildung auch für Logopäden und Logopädinnen?
Die Weisungen des Bildungsrates zur verpflichtenden Weiterbildung via aprendo gelten für Logopäden/innen nicht. Trotzdem steht den Logopäden/innen die Weiterbildungsplattform «aprendo» ebenfalls zur Verfügung und kann genutzt werden.
Weitere Fragen? Antworten zur individuellen Weiterbildung und zur Weisung wurden am Podiumsgespräch im Rahmen der Prozessbegleitung des lokalen Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation (LUP-DT) diskutiert.
Gemäss Weisungen des Bildungsrates müssen alle Lehrpersonen der Volksschule in den Jahren 2022 bis zum Ende der ITBO im Jahr 2027 total 72 Stunden (verteilt über die fünf Jahre) an individueller und teambezogener Weiterbildung im Bereich der digitale Kompetenzen leisten. Mindestens 30 Stunden müssen als individuelle Weiterbildung über die Angebote des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Bildung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen im Rahmen der IT-Bildungsoffensive genutzt werden. Die Schulleitungen vor Ort bestimmen dabei die genaue Aufteilung der Weiterbildung in die individuelle und die teambezogene Weiterbildung. Sie setzen auch die Schwerpunkte in Bezug auf die persönliche Weiterbildung der einzelnen Lehrpersonen. Dies erfolgt idealerweise in einem persönlichen Gespräch mit den Lehrpersonen im Rahmen des Mitarbeitergesprächs (MAG).
Wir gehen davon aus, dass bei den Lehrpersonen eine enorm grosse Heterogenität in Bezug auf die persönlichen digitalen Kompetenzen besteht. Aus diesem Grund gibt es durch den Bildungsrat keine konkreten, inhaltlichen Vorgaben.
Im Idealfall werden im Rahmen des MAG mit den Lehrpersonen die in Form von bereits besuchten persönlichen Weiterbildungen erworbenen digitalen Kompetenzen thematisiert. In der Folge werden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Module in aprendo und der Angebote im Weiterbildungsprogramm des AVS die nächsten Schritte geplant. Als Planungshilfe könnte zudem der Semifragebogen SE:MI Selbstevaluation Medien und Informatik (semifragebogen.ch) beigezogen werden. Dieser richtet sich in erster Linie an Lehrpersonen der Zyklen 2 und 3. Im 1. Zyklus kann er im Bereich der Anwendungskompetenzen eingesetzt werden.
In aprendo werden zudem zwei Module zur Weiterbildungsplanung angeboten:
«Weiterbildungsplanung für die Schule» online 4 > Zielgruppe Schulleitung
«Persönliche Weiterbildungsplanung» online 4 > Zielgruppe Lehrpersonen
Im Frühjahr 2023 wird die PHSG den Weiterbildungs-Navigator einführen, der bei der Planung der Weiterbildung zusätzlich helfen kann.
Was versteht man unter «digitaler Kompetenz»?
Als Hilfestellungen zur Planung der Weiterbildung vor Ort bieten wir ein Dokument an, in dem ersichtlich wird, was unter digitaler Kompetenz verstanden wird.
Auftraggeberin ist die Regierung des Kantons St. Gallen.
Die ITBO ist ein Förderprogramm, das unabhängig von den «regulären» Rechts- und Finanzierungsgrundlagen auf der Staatsebene des Kantons durch das Parlament erlassen und durch die Stimmbevölkerung an der Urne im Februar 2019 gutgeheissen wurde.
Weitere Infos finden Sie unter: IT-Bildungsoffensive | itbo.sg.ch
Die PHSG als Lead-Organisation ist von der Regierung beauftragt, den Schwerpunkt 1 (Volksschule und Mittelschulen) umzusetzen. Sie wurde beauftragt, das Kompetenzzentrum Digitalisierung & Bildung zu gründen. Weitere Infos finden Sie unter: www.phsg.ch/kodibi
«zITBOx» ist eine projektübergeordnete Transfer- und Vernetzungsplattform. Neben der Information hat die «zITBOx» auch starken Vernetzungs- und Austauschcharakter. Sie ist eine Plattform, welche den Austausch über die Schulträger hinweg ermöglicht und zudem die stufen- und zyklusunabhängige Vernetzung fördert. Weitere Infos finden SIe unter: zitbox.ch
«aprendo» ist die Weiterbildungsplattform. Die Plattform wird über die nächsten Jahre agil weiterentwickelt (Funktionsumfang, Modulinhalte, Usability). Weitere Infos finden Sie unter: www.aprendo.ch
Die einmalige Registrierung für alle digitalen Plattformen des Schwerpunkt 1 ist über die übergeordnete Transfer- und Vernetzungsplattform «zITBOx» zu tätigen. Der Login wird über den Schweizer Authentifizierungsdienst von Switch edu-ID ermöglicht. Im Zug dieser Registrierung wird eine «Switch edu-ID» erstellt oder eine bereits bestehende «Switch edu-ID» mit der «zITBOx» verknüpft.
Anleitung für das Anlegen einer SWITCH edu-ID und das Verknüpfen mit der ITBO-Plattform zITBOx
Lehrpersonen, die übergeordnet über die «zITBOx» registriert sind, haben mit demselben Login automatisch ohne weitere Registrierung auch Zugang zur Weiterbildungsplattform «aprendo».