In diesem Kapitel sind die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben für die Volksschule aufgeführt.
Die Umsetzung der Lehrplanziele und –inhalte im Kompetenzbereich sind in der Volksschule auf allen Stufen verbindlich. Ein regelmässiger Schwimmunterricht unterstützt eine nachhaltige Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Der Lehrplan schreibt diesen aber nicht vor.
Im Fachbereich «Bewegung und Sport» (BS) ist das Schwimmen im Kompetenzbereich «Bewegen im Wasser» (BS 6; Seite 27-29 in der Printversion) abgebildet. Der Kompetenzbereich gliedert sich wiederum in die drei Handlungs- und Themenaspekte «Schwimmen», «Ins Wasser springen und Tauchen» und «Sicherheit im Wasser».
→ Lehrplan Volksschule, Kanton St.Gallen
→ Kompetenzbereich Bewegen im Wasser
In der Einleitung zum Fachbereich «Bewegung und Sport» heisst es zum Schwimmunterricht:
«Lehrpersonen, die Schwimmunterricht erteilen, verfügen über Kompetenzen im Rettungsschwimmen gemäss kantonalen Vorgaben.»
Der Lehrplan hält als Grundanspruch im 2. Zyklus fest, dass sich alle Schülerinnen und Schüler sicher im Wasser bewegen und schwimmen können (Wassersicherheitscheck).
→ Weisungen Volksschule, www.schule.sg.ch neues Fenster
Der Kanton St.Gallen macht keine Vorgaben zur Gruppengrösse - Empfehlungen neues Fenster dazu gibt die SLRG.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat in einem Dossier alle kantonalen Richtlinien zur Sicherheit im Schwimmen zusammengefasst.
Flyer/Broschüre Rechte und Pflichten
Verantwortlichkeit und Haftung der Lehrperson (Themensammlung "Sicherheit im Sportunterricht")
Unter diesem Titel hat der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen in einem Rechtsstreit (GVP 2005 Nr. 86) um das Obligatorium des Schwimmunterrichts für ein muslimisch erzogenes Mädchen am Unterrichtsbesuch festgehalten. Er hat die Schule angewiesen, dem Mädchen das Tragen besonderer Badekleider sowie das getrennte Umkleiden und Duschen zu ermöglichen, damit sein Körper nicht in einer Art exponiert wird, wie es mit den religiösen Vorschriften des Islams bzw. dem entsprechenden Empfinden des Vaters unvereinbar ist. (Gleichzeitig wurde die Schule angewiesen, religiöse Verhaltensregeln im gewöhnlichen Unterricht zu thematisieren, um einer allfälligen Stigmatisierung des Mädchens vorzubeugen.)
Bundesgerichtsurteil 2C_666/2011 vom 07.03.2012 neues Fenster (als Sucheingabe 2C_666/2011 verwenden)
In der obligatorischen Schulsportprüfung für die Oberstufe ist der Kompetenzbereich «Bewegen im Wasser» integriert. Dabei wird das Schwimmen im Freistil über 100 m überprüft. Der Test muss bis spätestens Ende der 2. Oberstufe absolviert werden.
Grundlage bildet die Lehrberechtigung für den Schwimmunterricht. Diese wird in der Regel in den Pädagogischen Hochschulen erlangt. Ausgebildete Lehrpersonen für den Fachbereich «Bewegung und Sport» mit entsprechend ergänzender Weiterbildung im Sicherheitsbereich (SLRG Module) sind grundsätzlich für die Erteilung von Schwimmunterricht berechtigt. Weitere adäquate und spezifische Kenntnisse im methodisch-didaktischen Bereich für den Schwimmunterricht, z.B. Ausbildung aqua-school, sind für einen fundierten Unterricht jedoch unerlässlich.
Vergleichbare Ausbildungen können auch beim Schweizerischen Schwimmverband, dem Kompetenzzentrum Schwimmen (swimsports.ch) oder über eine J+S-Leiterausbildung erlangt werden.
Die Einhaltung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der Schulführung und ist durch die vorgesetzte Schulleitung und die Schulbehörde sicherzustellen.
Überblick: Voraussetzungen im Bereich Sicherheit für den Schwimmunterricht
Gemäss Weisungen zum Schwimmunterricht und für Badeanlässe auf der Volksschulstufe muss der Ausweis BLS-AED spätestens nach vier Jahren aufgefrischt werden. Diese Vorgabe ist massgebend (entspricht nicht dem Wortlaut der Definition der SLRG mit 2 Jahre gültig und anschliessend sistiert, mit einem Wiederholungskurs wieder aktivierbar).
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Umgebung der Aktivität | Brevet / Module / Ausweise |
Unbeaufsichtigtes Schwimm-/Hallenbad | |
See | Brevet Basis Pool BLS-AED-Ausweis |
Fluss | Brevet Basis Pool BLS-AED-Ausweis |
Noch offene Fragen?
David Kalberer
Sportlehrer
Leiter Schule und Gemeinden