Sport und Bewegung sind Teil eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Kantone sind für das Bildungswesen und somit auch für den Sport in der Schule zuständig.
Der Bund legt im Sportfördergesetz und in der Sportförderverordnung die gesetzlichen Grundlagen zum Sport in der Schule fest. Diese sind für die Kantone verbindlich!
Auszug aus dem Sportfördergesetz des Bundes über den Mindestumfang an Sportstunden in der Schule:
- In der obligatorischen Schule sind mindestens drei Lektionen Sportunterricht pro Woche obligatorisch.
- Im obligatorisch zu besuchenden Kindergarten beziehungsweise in den ersten beiden Jahren der achtjährigen Primarstufe sind Bewegung und Sport in den täglichen Unterricht zu integrieren.
- An Mittelschulen sind pro Schuljahr mindestens 110 Lektionen Sportunterricht zu erteilen. Die Lektionen sind regelmässig über das ganze Schuljahr zu verteilen.
Wir stellen den Schulen diverses Leihmaterial zur Verfügung.
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David Kalberer
Sportlehrer
Leiter Schule und Gemeinden