In diesem Kapitel werden Ausbildungen und Weiterbildungen beschrieben, die zur eigentlichen Berechtigung zum Erteilen von Schwimmunterricht und Aufenthalten am Wasser führen.
Klassenverantwortliche für Schulschwimmen und Ausflüge ans Wasser müssen die Voraussetzungen gemäss Weisungen zum Schwimmunterricht und für Badeanlässe auf der Volksschule vom 21. Juni 2017 erfüllen.
Entsprechend ist die Umsetzung bezüglich Ausbildung und Weiterbildungspflichten einzuhalten und durch die Schulführung sicherzustellen.
Ausgebildete Lehrpersonen aus dem Studiengang «Kindergarten und Primarschule», Diplomtyp A und B, sind für den Schwimmunterricht ausgebildet, wenn sie das Freifach Schwimmen, inkl. Grundkurs aqua-school, absolviert haben.
Im Diplom wird der Besuch des Freifachs mit «Sport mit Schwimmen» ausgewiesen. Ohne das Freifach oder bei Nichtbestehen wird «Sport ohne Schwimmen» vermerkt.
Ausgebildete Lehrpersonen aus dem Studiengang «Sek I», die das Fach Bewegung und Sport erfolgreich abschliessen und zusätzlich das Brevet Basis Plus Pool und das BLS – AED Modul erwerben, sind für den Schwimmunterricht ausgebildet. Werden die Module nicht absolviert, ist ein Eintrag im Diplom mit «darf keinen Schwimmunterricht erteilen» vermerkt.
Der Studienplan der Sekundarstufe I beschreibt den Bereich auf der Online-Informationsplattform.
Lehrerinnen und Lehrer mit altrechtlichen Diplomen über ein Seminar haben in den meisten Fällen eine Wasser-Sicherheits-Ausbildung (=Lebensrettungsbrevet Brevet I) absolviert. Diese berechtigt im Sinne des heutigen Brevets Basis-Pool zum Erteilen von Schwimmunterricht.
Darin werden Grundlagen in den persönlichen Fertigkeiten wie auch in methodischen Aspekten vermittelt. Diese Grundausbildung ist mit dem Ausbildungskurs an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen identisch.
Die Zulassung zum Kurs setzt ein Diplom als Lehrperson wie auch einen gültigen Ausweis in BLS-AED und SLRG-Brevet Plus Pool sowie eine Unterrichtstätigkeit von mindestens 22 Lektionen voraus.
→ weitere Informationen auf Homepage und in Broschüre «Ausbildungen»
In der einwöchigen Grundausbildung werden die Grundlagen der Leitertätigkeit, insbesondere des Unterrichtens, der Trainingslehre und der Planung von J+S-Kursen vermittelt. Hinweise zur Entwicklung von Kindern/Jugendlichen, Aspekte der Leiterpersönlichkeit und Sportart spezifisch relevante Sicherheitsaspekte runden die Anerkennung als J+S-Leiterperson ab. Die Zielgruppe der Ausbildung sind primär Leitungspersonen von Vereinen und Gruppen ausserhalb der Schule.
Die Zulassung zum Kurs setzt das 18. Lebensjahr im Kursjahr und eine Empfehlung durch einen J+S-Coach voraus. Weitere Voraussetzungen sind aktive Erfahrung in der Sportart, Bereitschaft für Erteilung von regelmässigen Lektionen, gültiges SLRG Brevet Plus Pool und bestandene Zulassungsprüfung J+S-Leiterkurs.
Die Anerkennung muss regelmässig durch Weiterbildung verlängert werden.
→ www.jugendundsport.ch Schwimmen →Ausbildungsstruktur →Grundausbildung →Leiterkurs
Primar- und Sekundarlehrpersonen werden durch die Zusatzausbildung «School Swimming Teacher» befähigt, in öffentlichen Schulen Schwimmunterricht zu erteilen. Personen ohne Lehrerausbildung absolvieren zuerst die Grundausbildung «Kids Coach».
Als Vorbildung wird die Wasserrettungsausbildung inkl. BLS-AED vorausgesetzt.
Die Anerkennung School Swimming Teacher bleibt vier Jahre gültig und muss mit Weiterbildungen verlängert werden.
→ www.swiss-swimming.ch Leiten&Coachen →Ausbildung
Die erforderlichen Aus- und Weiterbildungen können bei den örtlichen Samaritervereinen, den SLRG-Sektionen neues Fenster sowie teilweise über das Angebot Weiterbildung Schule absolviert oder im Rahmen von Abrufkursen als schulinterne Weiterbildung durchgeführt werden. Für die Organisation eines Abrufkurses nimmt die Schule direkt Kontakt mit den entsprechenden Anbietern auf.
- Brevet Basis Pool*
Kurse für Personen ab 12 Jahren, welche sich im Wasser bewegen können. Das Brevet ist unbegrenzt gültig. Als Empfehlung wird mindestens alle 4 Jahre der Besuch eines Wiederholungskurses bezeichnet.
- Brevet Plus Pool; in Kombination mit BLS-AED*
Kurse für Personen ab 14 Jahren mit Brevet I, Pool Safety oder Brevet Basis Pool. Ein bestandener Grundkurs CPR oder BLS-AED wird vorausgesetzt.
Das Brevet ist vier Jahre gültig und kann nochmals 4 Jahre sistiert werden. - Modul See; in Kombination mit BLS-AED und Brevet Plus Pool*
Kurse für Personen ab 14 Jahren mit Brevet I, Pool Safety, Brevet Basis Pool oder Brevet Plus Pool. Das Modul See ist 4 Jahre gültig.
- Modul Fluss; in Kombination mit BLS-AED und Brevet Plus Pool*
Kurse für Personen ab 14 Jahren mit Brevet I, Pool Safety, Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See oder Brevet Plus Pool. Das Modul Fluss ist 4 Jahre gültig.
- Wiederholungskurse für die einzelnen Brevets und Ausbildungen
Für alle Brevets werden Wiederholungskurse mit Verlängerung der Gültigkeit angeboten.*Gemäss Weisungen zum Schwimmunterricht und für Badeanlässe auf der Volksschulstufe muss der Ausweis BLS-AED spätestens nach vier Jahren aufgefrischt werden. Diese Vorgabe ist massgebend (entspricht nicht dem Wortlaut der Definition der SLRG mit 2 Jahre gültig und anschliessend sistiert, mit einem Wiederholungskurs wieder aktivierbar).
→ www.slrg.ch Grundausbildung
→ www.wbs.sg.ch Weiterbildung Schule im Amt für Volksschule
- Zu Anstellungen von Schwimmlehrpersonen ohne pädagogische Grundausbildung bestehen keine Regelungen im Kanton St.Gallen. Die Voraussetzungen für die Erteilung von Schwimmunterricht gelten analog den Regelungen für Lehrpersonen auf der Basis der Weisungen zum Schwimmunterricht und für Badeanlässe auf der Volksschule vom 21. Juni 2017. Eine Grundqualifikation (z.B. aqua–prim) für den Schwimmunterricht und die ergänzenden Weiterbildungen Sicherheit müssen vorhanden sein.
- Die Anstellung, der Auftrag wie auch die Formulierung der Rahmenbedingungen dazu liegen in der Verantwortung und Autonomie der Schulträger.
- Für Lehrpersonen bietet, nebst privaten Anbietern, das Kursprogramm Weiterbildung Schule Kurse für Brevets zur Wassersicherheit und zum Schwimmunterricht an. → www.wbs.sg.ch
- Für ganze Schulteams besteht die Möglichkeit über das Amt für Volksschule oder das Amt für Sport Abrufkurse zu gestalten. Anliegen dazu nimmt die Abteilung Weiterbildung Schule entgegen.
- Der Schweizerische Verband für Sport in der Schule (SVSS) bietet ebenso Kurse und die Möglichkeit von lokalen Weiterbildungen an. → www.svss.ch
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David Kalberer
Sportlehrer
Leiter Schule und Gemeinden