Der St.Galler Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird regelmässig angepasst.
Laufende Verfahren
Im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 wurde das Richtplanblatt «VE13 Windenergie» überarbeitet. Nebst der Bezeichnung von Windenergie-Eignungsgebieten hat der Kanton St.Gallen vorgesehen, dass Betriebe an energieintensiven Produktionsstätten auf dem Betriebsareal (in der Bauzone) eine Windenergie-Einzelanlage erstellen können, wenn die Voraussetzungen dafür gegebenen sind. Für die Realisierung ist die Festsetzung des Standorts im kantonalen Richtplan – gestützt auf die entsprechenden Nachweise – notwendig.
Der vorliegende Entwurf zur Richtplan-Anpassung sieht vor, auf dem Betriebsareal der Firma SFS an der Rosenbergsaustrasse in Heerbrugg einen Standort für eine Windenergie-Einzelanlage festzulegen. Ursprünglich war vorgesehen, den Standort im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 in den Richtplan aufzunehmen. Dafür erfolgte eine erste Mitwirkung im 1. Quartal 2024. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Kanton entschieden, das Vorhaben einer zweiten Mitwirkung zu unterstellen und die Prüfung der Aufnahme des Standorts in einem separaten Richtplanverfahren durchzuführen.
Nebst einem Grundlagenbericht, der die Resultate der kantonalen Überprüfung der Standorteignung und der Interessenabwägung umfasst, wird auch ein Bericht über die Eingaben im Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren Februar 2024 publiziert. Dieser Bericht zeigt eine Übersicht über die im Rahmen des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens im Frühjahr 2024 eingegangenen Stellungnahmen. Der Bericht enthält noch keine Beurteilung durch den Kanton bezüglich der aufgeführten Gründe für oder gegen die geplante Windenergie-Einzelanlage am SFS-Standort in Heerbrugg. Ein eigentlicher Mitwirkungs- und Vernehmlassungsbericht wird unter Einbezug der Rückmeldungen aus dem zweiten Verfahren erstellt. Die Regierung wird diese Ergebnisse in ihre Erwägungen bei einem allfälligen Erlass der Richtplan-Anpassung einbeziehen.
Bezug der Unterlagen
Mittels Publikationsplattform ist die Bevölkerung eingeladen, den Vernehmlassungsentwurf bei den Gemeinderatskanzleien der Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St.Margrethen, Widnau oder beim Empfang des Bau- und Umweltdepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen einzusehen. Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung sind zudem auch hier einsehbar:
Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren
Das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren richtet sich sowohl an Behörden als auch an Private, politische Organisationen und Verbände. Ebenso sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren wird als E-Mitwirkung durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Bitte erfassen Sie bis 13. Dezember 2024 Ihre Stellungnahme mittels E-Mitwirkungen.
Nicht im E-Mitwirkungstool erstellte Eingaben richten Sie an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen oder per E-Mail an: info.budareg@sg.ch.
Von Mitte Juni bis Ende September 2023 wurde der Entwurf der Richtplan-Anpassung 23 öffentlich zur Mitwirkung und Vernehmlassung aufgelegt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung sowie der Vorprüfung durch den Bund hat die Regierung am 10. September 2024 die bereinigte Anpassung 23 verabschiedet und dem Bund zur Genehmigung weitergeleitet. Im Vernehmlassungsbericht können Sie nachlesen, welche Einwände und Vorschläge eingebracht wurden und wie die Regierung diese berücksichtigte.
Grundlagen zur Richtplan-Anpassung 23 finden Sie hier:
- Siedlungsgebiet 2023, 26.08.2024
- Ermittlung Eignungsgebiete Windenergie Kanton St.Gallen: Erläuterungsbericht, 26.08.2024
- Ermittlung Eignungsgebiete Windenergie Kanton St.Gallen: Steckbriefe der Eignungsgebiete, 26.08.2024
- Wegleitung 2022 «Planung, Errichtung und Betrieb von Materialabbaustellen und Deponien im Kanton St.Gallen», 26.08.2024
- Grundlagenbericht Materialabbau- und Deponiestandorte 2023, 26.08.2024
Abgeschlossene Verfahren
Die Anpassung 22 des Richtplans wurde von der Regierung am 7. Februar 2023
erlassen und vom UVEK am 12. Oktober 2023 genehmigt.
Der gesamthaft überarbeitete Richtplan Teil Mobilität wurde von der Regierung am 21. Juni 2022 erlassen und vom Bundesrat am 15. Februar 2023 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 21 wurde von der Regierung am 8. Februar 2022 erlassen und vom UVEK am 15. August 2022 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 20 wurde von der Regierung am 10. November 2020 erlasse und vom UVEK am 26. April 2021 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 19 wurde von der Regierung am 17. Dezember 2019 erlassen und vom UVEK am 3. September 2020 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 18 wurde von der Regierung am 26. März 2019 erlassen und vom UVEK am 4. September 2019 genehmigt.
Der gesamthaft überarbeitete Richtplan Teil Siedlung wurde von der Regierung am 17. Januar 2017 erlassen und vom Bundesrat am 1. November 2017 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 16 wurde von der Regierung am 23. Januar 2018 erlassen und vom UVEK am 28. August 2018 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 15 wurde von der Regierung am 28. Juni 2016 erlassen und vom UVEK am 3. Februar 2017 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 14 wurde von der Regierung am 3. Februar 2015 erlassen und vom UVEK am 14. August 2015 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 13 wurde von der Regierung am 5. November 2013 erlassen und vom UVEK am 12. Juni 2014 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 12 wurde von der Regierung am 9. Oktober 2012 erlassen und vom UVEK am 5. März 2013 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 11 wurde von der Regierung am 30. August 2011 erlassen und vom UVEK am 15. Februar 2012 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 10 wurde von der Regierung am 31. August 2010 erlassen und vom UVEK am 13. Dezember 2010 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 09 wurde von der Regierung am 30. Juni 2009 erlassen und vom UVEK am 7. Januar 2010 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung Herbst 08 wurde von der Regierung am 12. Mai 2009 erlassen und vom UVEK am 20. August 2009 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 08 wurde von der Regierung am 1. Juli 2008 erlassen und vom UVEK am 16. September 2008 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 07 wurde von der Regierung am 18. September 2007 erlassen und vom UVEK am 12. Dezember 2007 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 06 wurde von der Regierung am 20. Juni 2006 erlassen und vom UVEK am 17. Oktober 2006 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 05 wurde von der Regierung am 28. Juni 2005 erlassen und vom UVEK am 7. Oktober 2005 genehmigt.
Die Richtplan-Anpassung 04 wurde von der Regierung am 24. August 2004 erlassen und vom UVEK am 13. Dezember 2004 genehmigt.
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen