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Der St.Galler Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird regelmässig angepasst.

Laufende Verfahren

Im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 wurde das Richtplanblatt «VE13 Windenergie» überarbeitet. Nebst der Bezeichnung von Windenergie-Eignungsgebieten hat der Kanton St.Gallen vorgesehen, dass Betriebe an energieintensiven Produktionsstätten auf dem Betriebsareal (in der Bauzone) eine Windenergie-Einzelanlage erstellen können, wenn die Voraussetzungen dafür gegebenen sind. Für die Realisierung ist die Festsetzung des Standorts im kantonalen Richtplan – gestützt auf die entsprechenden Nachweise – notwendig.

Der vorliegende Entwurf zur Richtplan-Anpassung sieht vor, auf dem Betriebsareal der Firma SFS an der Rosenbergsaustrasse in Heerbrugg einen Standort für eine Windenergie-Einzelanlage festzulegen. Ursprünglich war vorgesehen, den Standort im Rahmen der Richtplan-Anpassung 23 in den Richtplan aufzunehmen. Dafür erfolgte eine erste Mitwirkung im 1. Quartal 2024. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Kanton entschieden, das Vorhaben einer zweiten Mitwirkung zu unterstellen und die Prüfung der Aufnahme des Standorts in einem separaten Richtplanverfahren durchzuführen.

Nebst einem Grundlagenbericht, der die Resultate der kantonalen Überprüfung der Standorteignung und der Interessenabwägung umfasst, wird auch ein Bericht über die Eingaben im Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren Februar 2024 publiziert. Dieser Bericht zeigt eine Übersicht über die im Rahmen des Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahrens im Frühjahr 2024 eingegangenen Stellungnahmen. Der Bericht enthält noch keine Beurteilung durch den Kanton bezüglich der aufgeführten Gründe für oder gegen die geplante Windenergie-Einzelanlage am SFS-Standort in Heerbrugg. Ein eigentlicher Mitwirkungs- und Vernehmlassungsbericht wird unter Einbezug der Rückmeldungen aus dem zweiten Verfahren erstellt. Die Regierung wird diese Ergebnisse in ihre Erwägungen bei einem allfälligen Erlass der Richtplan-Anpassung einbeziehen.

Bezug der Unterlagen

Mittels Publikationsplattform ist die Bevölkerung eingeladen, den Vernehmlassungsentwurf bei den Gemeinderatskanzleien der Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St.Margrethen, Widnau oder beim Empfang des Bau- und Umweltdepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen einzusehen. Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung sind zudem auch hier einsehbar:

Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren

Das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren richtet sich sowohl an Behörden als auch an Private, politische Organisationen und Verbände. Ebenso sind die nach- und nebengeordneten Planungsträger eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Das Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren wird als E-Mitwirkung durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Bitte erfassen Sie bis 13. Dezember 2024 Ihre Stellungnahme mittels E-Mitwirkungen.

Nicht im E-Mitwirkungstool erstellte Eingaben richten Sie an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen oder per E-Mail an: info.budareg@sg.ch.

Abgeschlossene Verfahren

Noch offene Fragen?

Kantonale Planung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen