Die reale Welt und als Abbild davon die Daten der Amtlichen Vermessung (AV) unterliegen einem ständigen Wandel. Einerseits herrscht eine rege Bautätigkeit und Änderungen an den Eigentumsgrenzen werden in Zusammenarbeit mit dem Grundbuch abgewickelt, andererseits suchen Wildbäche und Wanderer neue Wege, Alpen verganden oder Hänge rutschen. Diese Veränderungen müssen in der AV nachgeführt werden.
Für den Eintrag der Veränderungen der realen Welt in der Amtlichen Vermessung (AV) kennt die AV zwei Arten der sogenannten Nachführung: die laufende Nachführung (LNF) und die periodische (PNF). Meldepflichtige Veränderungen (meist künstlicher Art) werden laufend nachgetragen und einem Verursacher verrechnet. Nicht meldepflichtige (natürliche) Veränderungen werden hingegen periodisch nachgetragen und zu einem grossen Teil durch Bund und Kanton finanziert.
Nachführungsstellen
Die Arbeiten der laufenden Nachführung (LNF) werden in der Regel von privaten Ingenieurbüros ausgeführt. Diese Nachführungsstellen sind von den Gemeinden gewählt und stehen unter der Leitung eines im (nationalen) Register eingetragenen patentierten Ingenieur-Geometers.
Für die Qualitätserhaltung sind in erster Linie die Nachführungsstellen selber zuständig. Die kantonale Vermessungsaufsicht (KVA) prüft die Nachführungstätigkeit und stellt den Nachführungsstellen automatisierte Prüfwerkzeuge zur Verfügung.
Datenbezugsquellen
Am 1. Juni 2019 sind das kantonale Geoinformationsgesetz (GeoIG-SG, sGS 760.1) und die zugehörige Vermessungsverordnung (VermV, sGS 760.12) in Vollzug getreten. Damit ist eine Gebührenbefreiung für den Bezug von Daten der amtlichen Vermessung mit unmittelbarer Wirkung ab 01.06.2019 eingeführt worden.
Die Datenbereitstellung auf der im GeoIG-SG vorgesehenen technischen Geodateninfrastruktur muss noch evaluiert und aufgebaut werden. Bis dahin werden die Daten der amtlichen Vermessung über die bestehende Infrastruktur des AREG veröffentlicht. Das Angebot umfasst die AV-Daten ganzer Gemeinden im Format INTERLIS und Geobau-DXF, evtl. später auch in weiteren Formaten. Die Daten sind zugänglich unter
Bei der jeweiligen Nachführungsstelle können die AV-Daten gleichermassen bezogen werden. Als zusätzliches Angebot können dort kundenspezifisch aufbereitete digitale AV-Daten (beliebige Ausschnitte, weitere Formate wie DXF, DWG, shape etc.) bezogen werden. Ab 01.06.2019 werden für einen solchen Bezug Fr. 90.- zuzügl. MWST verrechnet (Administrationspauschale pro Auftrag und Pauschale pro digitalem Bezug). Vgl. dazu den Anhang 3 der VermV.
Die HO33 gilt als Richttarif für die Verrechnung von Leistungen in der Nachführung der Amtlichen Vermessung.
Dem für den Unterhalt der Amtlichen Vermessung der Stadt Rorschach zuständigen Nachführungsgeometer (patentierter Ingenieurgeometer im AREG, Abt. Vermessung, St.Gallen) obliegt die Anpassung der Bestandteile der Amtlichen Vermessung an die veränderten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse.
Auszüge vom Plan für das Grundbuch oder digitale AV-Daten der Stadt Rorschach können online bestellt werden.
Die aus den Geodaten erstellten analogen Produkte können bei Bedarf (beispielsweise für Baubewilligungen) vom Nachführungsgeometer beglaubigt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle genügt eine Planbestätigung durch einen autorisierten Mitarbeiter oder eine autorisierte Mitarbeiterin des Nachführungsgeometers.
Zur Planbeglaubigung oder -bestätigung muss die Plandarstellung weitestgehend den Anforderungen an einen Katasterplan amtliche Vermessung entsprechen. Diese sind in der Weisung für Auszüge der amtlichen Vermessung beschrieben und im Musterplan "Katasterplan amtliche Vermessung" ersichtlich.
Die nachträgliche Beglaubigung oder Bestätigung ist kostenpflichtig.
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen