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Um den ÖREB-Kataster jederzeit aktuell zu halten, müssen die Daten der kommunalen Nutzungsplanung nachgeführt werden.

Die Daten der kommunalen Nutzungsplanung werden durch die von der Gemeinde bestimmte Nachführungsstelle bearbeitet und nach Änderungen dem AREG zur Prüfung und Bereitstellung im Geoportal und im ÖREB-Kataster übermittelt. Die Abteilung Vermessung prüft die Daten vor der Aufschaltung. Seit dem Start des Betriebes des ÖREB-Katasters sind die Gemeinden verpflichtet, die Datensätze mit den neuen Objekten spätestens zum Start der Genehmigungsphase dem AREG zur Aufschaltung im Geoportal zuzustellen. Es wird empfohlen, dies schon für die Vorprüfung und die Auflage zu erfassen und in den Geoportalkarten mit den projektierten Objekten aufschalten zu lassen.

Die detaillierten Nachführungsprozesse sind in der Weisung zum Betrieb des Katasters zu finden.

Weitere Informationen zum Datenmodell und zur Nachführung sind unter dem Thema Geodaten dokumentiert. Bei Fragen zur Nachführung oder Verifikation der Daten wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Salzmann (claudia.salzmann@sg.ch / 058 229 35 21).

Nützliche Links:

Noch offene Fragen?

Vermessung

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen