Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält die wichtigsten Grunddaten zu Gebäuden und Wohnungen. Es wird für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke genutzt und dient den Kantonen und Gemeinden für den Vollzug von gesetzlichen Aufgaben.
Am 1. Juli 2017 ist die Revision der Verordnung zum Gebäude- und Wohnungsregister VGWR (SR 431.841) in Kraft getreten, welche zwei wesentliche Neuerungen bringt:
- Die Kantone haben neu eine kantonale GWR-Koordinationsstelle zu bezeichnen (VGWR, Art. 5, Abs. 1)
- Die im GWR geführten Objekte werden auf alle Gebäude ausgedehnt. (VGWR, Art. 7, Abs. 1) Damit erfolgt der Ausbau von einem reinen Register für Wohnbauten zu einem Vollregister für sämtliche Gebäude. Der Eidgenössische Gebäudeidentifikator EGID ist somit schweizweit eindeutig und vollständig und bietet sich als Identifikationsschlüssel an für die Verwendung und Verknüpfung in zahlreichen weiteren Datensätzen.
Das für das GWR zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Mailing vom 13. November 2017 die Kantone gebeten, die Gemeinden zu informieren, dass ab dem 1. Januar 2018 alle neuen Gebäude im GWR zu erfassen sind, und zwar unabhängig von deren Nutzung. Bisher beschränkte sich die Erfassung auf Wohnbauten.
Das AREG ist von der Regierung mit RRB 2016/564 als kantonale GWR-Koordinationsstelle (kGWR-KS) eingesetzt worden. Als zentrale Aufsichts- und Qualitätssicherungsstelle ist die Abteilung Vermessung prädestiniert für diese Aufgabe, weil die Ausgangslage sehr ähnlich ist wie bei der amtlichen Vermessung (AV) und es enge Verknüpfungen mit den AV-Daten gibt.
Die GWR-Organisation im Kanton St.Gallen
Die Begleitung der Quartalsabschlüsse im GWR ist Aufgabe der kantonalen GWR-Koordinationsstelle und besteht einerseits darin, Gemeinden telefonisch zu mahnen, welche am 15. Tag nach Quartalsende ihren GWR-Abschluss noch nicht eingeleitet haben (Status 620) oder noch in dessen Bearbeitung (630) sind, andererseits geht es um Betreuung und Hilfeleistung bei Problemen, siehe GWR-Infobulletin 2023_1.
Der Quartalsabschluss kann 5 bis 10 Tage vor dem jeweiligen Quartalsende eingeleitet werden und muss bis 15 Tage nach Quartalsende abgeschlossen sein. Diese Frist wurde vom BFS im September 2019 von vier auf zwei Wochen verkürzt, siehe GWR-Infobulletin 2019_1.
Speziell am ersten Quartal Ende März ist jeweils, dass die Gemeinden zusätzlich zur normalen Bautätigkeit und den Gebäudedaten auch ihre Unterhaltskosten angeben müssen.
Kontrolliert wird der Abschluss jeweils über folgende Internetseite:
Auf dieser Seite ist ersichtlich, welche Gemeinden ihre Abschlüsse jeweils rechtzeitig erledigt haben oder aber regelmässig zu spät sind. Die Statistik reicht über vier Abschlüsse zurück.
Termine
Ab dem 15. Tag nach jedem Quartal Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
Seit der Totalrevision der GWR-Verordnung hat das BFS einen neuen Merkmalskatalog (neues GWR-Modell) 4.2 veröffentlicht und eingeführt. Die Arbeiten sind per Ende 2023 abgeschlossen und Veränderungen (neue Software-Version, neue Schnittstellen zwischen housing-stat und kommunaler Bausoftware) sind im Betrieb.
Die Daten des GWR werden je länger je mehr genutzt, darum wird ihre Qualität auch immer häufiger geprüft.
So veröffentlicht das BFS über seine Homepage jeden Montag eine aktuelle Liste der Inkohärenzen, die GWR-seitig auf Fehler hinweist:
- Gebäude ohne Koordinaten oder die Koordinaten liegen ausserhalb der eigenen Gemeinde
- PLZ-Differenzen (im Vergleich mit den AV-PLZ-Abgrenzungen)
- Adressduplikate (mehrere EGID mit der exakt identischen Adresse, kann auch gemeindeübergreifend passieren)
- Fehler in der Gebäudedefinition (GWR-Gebäude ohne Übereinstimmung in AV und umgekehrt)
- Fehler in der Gebäudekategorie (in der AV als Einzelobjekte erfasste Bauten müssen im GWR Sonderbauten sein)
AV-seitig kann mit dem CheckGWR noch detaillierter auf Differenzen zwischen GWR-Daten und AV-Daten geprüft werden.
Die GWR-Koordinationsstelle fasst nun diese beiden Prüfdienste zusammen und übermittelt die Fehlerlisten pro Gemeinde nach jedem Quartalsabschluss den AV-Nachführungsstellen zur Analyse und Bereinigung in AV und schliesslich auch im GWR. Dieses Vorgehen ist in der Arbeitshilfe für Gemeinden im Detail beschrieben.
Nach dem Projekt GWR-Abgleich und -Erweiterung gilt es, die frisch geschaffene Konsistenz zwischen GWR-Daten und AV-Daten zu behalten. Darum hat der Bund ein Konzept zum GWR-Betrieb gefordert, in welchem periodisch die Datenqualität überprüft wird. So ist folgende Arbeitshilfe für Gemeinden entstanden, die im Detail beschreibt, wie der Kanton St.Gallen die Qualität von AV- und GWR-Daten aufrechterhalten will:
Links Kanton
Wichtige Grundlagen
GWR-Erweiterung (Kanton SG)
Das AV-Projekt GWR-Abgleich und GWR-Erweiterung wurde im Kanton St.Gallen hauptsächlich von der Seite der amtlichen Vermessung gesteuert. Detaillierte Informationen befinden sich deshalb hier:
Nachfolgend finden Sie Informationen, die sich an die Gemeinden richten, diese wurden auch an der NetzSG-Herbstversammlung Ressort Bau und Umwelt vom 23. Oktober 2019 in Quarten präsentiert:
Die GWR-Erweiterung wurde in mehreren Etappen gemäss dem folgenden Ablaufschema durchgeführt:
Noch offene Fragen?
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen