Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem RAV Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent zu melden. Wir unterstützen Sie bei der Personalsuche mit passenden Kandidatenvorschlägen.
Meldepflichtige Stellen dürfen während fünf Arbeitstagen nicht öffentlich publiziert werden. In dieser Zeit sind diese Stellen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die Stellensuchenden erhalten einen zeitlichen Vorsprung im Bewerbungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Alle Berufe in den Berufsarten mit einer Arbeitslosigkeit von mehr als 5 Prozent sind meldepflichtig. Prüfen Sie mit dem Check-Up-Tool des SECO, ob Ihre Vakanz meldepflichtig ist.
Offene Stellen sind uns zu melden – einfach und schnell online im Job-Room.
Bei einem detaillierten Anforderungsprofil können wir Ihnen gezielt passende Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Bei unseren Vorschlägen mit Kandidatinnen und Kandidaten hat Qualität oberste Priorität!
Wir teilen Ihnen innerhalb von drei Arbeitstagen mit, ob passende Dossiers vorhanden sind und übermitteln Ihnen die entsprechenden Kandidatenprofile.
Sie können frei entscheiden, ob Sie unsere Vorschläge weiterverfolgen. Nehmen Sie direkt mit der passenden Kandidatin oder dem passenden Kandidaten Kontakt auf.
Teilen Sie uns in jedem Fall mit, welche Kandidatinnen und Kandidaten Sie als geeignet erachten und gegebenenfalls zu einem Gespräch einladen.
- Sie als Arbeitgeber selbst beim RAV registrierte Kandidatinnen und Kandidaten finden und anstellen
- eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet
- die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert