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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, dem RAV Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent zu melden. Wir unterstützen Sie bei der Personalsuche mit passenden Kandidatenvorschlägen.

Meldepflichtige Stellen dürfen während fünf Arbeitstagen nicht öffentlich publiziert werden. In dieser Zeit sind diese Stellen ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die Stellensuchenden erhalten einen zeitlichen Vorsprung im Bewerbungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

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