Nachdem Sie Ihr Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises oder Ihr Gesuch für die Schiffsführerprüfung eingereicht haben, erhalten Sie eine gelbe Zulassungskarte zur Theorieprüfung.
Der Weg vom Erhalt der Zulassungskarte bis zum Erlangen des Führerausweises im Strassenverkehr wird Ihnen im untenstehenden Film erläutert.
Bitte beachten Sie für die Schiffsführerprüfung die zusätzlichen Informationen unten in der Rubrik «Fragen und Antworten».
Sie möchten die Theorieprüfung und Führerprüfung für den Strassenverkehr absolvieren? Wir erklären Ihnen gerne das Vorgehen.
Sämtliche Theorieprüfungen werden im Kanton St.Gallen nach dem «open door»-Prinzip durchgeführt.
Sie benötigen für die Theorieprüfung also keinen Termin. An den Theorietagen können Sie ohne Voranmeldung während den Prüfungszeiten vorbeikommen.
Bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
- Zulassungskarte zur Theorieprüfung des Kantons St.Gallen
- Identitätsdokument im Original (z.B. ID, Pass, Ausländerausweis, bestehender Führerausweis)
Sie können die Theorieprüfungen (Strasse und Schiff) an diesen Orten ablegen:
Ort |
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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Prüfstelle Winkeln Biderstrasse 6, 9015 St.Gallen |
13.00 - 14.30 | 13.00 - 14.30 | |||
Prüfstelle Mels Wangser Bahnhofstrasse 71, 8887 Mels |
13.00 - 14.30 | ||||
Prüfstelle Kaltbrunn Uznacherstrasse 72, 8722 Kaltbrunn |
13.00 - 14.30 | ||||
Schifffahrtsamt Rorschach * Kornhaus, 9401 Rorschach |
13.00 - 14.30 | 13.00 - 14.30 |
An Feiertagen finden keine Theorieprüfungen statt.
* In Rorschach finden vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 keine Theorieprüfungen statt.
Fragen und Antworten
Strassenverkehr: Füllen Sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises aus und lassen Sie einen Sehtest bei einer anerkannten Schweizer Optikerin, einem anerkannten Schweizer Optiker, einer Augenärztin oder einem Augenarzt auf dem Formular eintragen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Sollten Sie bereits einen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis haben und eine neue Führerausweiskategorie erwerben wollen, müssen Sie keinen Sehtest mehr machen. Wenn Sie das Gesuch zum ersten Mal einreichen, können Sie dieses persönlich beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Frongartenstrasse 5, 9001 St.Gallen, abgeben. Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen die gelbe Zulassungskarte zur Theorieprüfung gerne per Post zu.
Schifffahrt: Füllen Sie das Gesuch für die praktische Schiffsführerprüfung aus und lassen Sie einen Sehtest bei einer anerkannten Schweizer Optikerin, einem anerkannten Schweizer Optiker, einer Augenärztin oder einem Augenarzt auf dem Formular eintragen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig. Sollten Sie bereits einen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis haben und eine neue Führerausweiskategorie erwerben wollen, müssen Sie keinen Sehtest mehr machen. Senden Sie das ausgefüllte Gesuch an das Schifffahrtsamt, Kornhaus, Postfach, 9401 Rorschach oder per E-Mail an schiff.dispo@sg.ch. Wir prüfen Ihre Unterlagen und senden Ihnen die gelbe Zulassungskarte zur Theorieprüfung gerne per Post zu.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters der entsprechenden Kategorie absolviert werden.
- Strassenverkehr: Voraussetzung Prüfungskategorie
- Schifffahrt: Voraussetzung Prüfungskategorie
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 30.–. Die Rechnung wird Ihnen per Post zugestellt.
Sämtliche Theorieprüfungen können Sie in deutsch, französisch oder italienisch absolvieren. Die Basistheorie (Auto/Motorrad) sowie die Schiffstheorieprüfung bieten wir auch in englischer Sprache an.
Personen mit einem Handicap, welche auf einen Rollstuhl angewiesen sind, melden sich bitte vorgängig telefonisch beim gewünschten Prüfungsort:
- Prüfstelle Kaltbrunn: Tel. 058 229 93 13
- Prüfstelle Mels: Tel. 058 229 92 92
- Schifffahrtsamt Rorschach: Tel. 058 229 93 20
- Prüfstelle Winkeln: Tel. 058 229 92 12
Sämtliche Theorieprüfungen (Strasse und Schiff) können an allen Theoriestandorten (Prüfstelle Kaltbrunn, Prüfstelle Mels, Schifffahrtsamt Rorschach und Prüfstelle Winkeln) absolviert werden.
Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 |
---|---|---|---|
Basistheorie | Anzahl Fragen | Punkte Insgesamt | Erlaubte Fehlerpunkte |
A, A1, B, B1 | 50 | 150 | 15 |
Zusatztheorie | |||
C | 40 | 4 | |
C1, D1 | 30 | 3 | |
D | 40 | 4 | |
BPT (Berufsmässiger Personentransport) | 30 | 3 | |
Spezielle Kategorien | |||
CZV | 40 | 4 | |
F, G | 40 | 120 | 12 |
M | 30 | 90 | 9 |
Schiff | |||
A, D | 60 | 180 | 15 |
ZR (Zusatz Rhein, zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen) | 30 | 2 |
Strassenverkehr: Nach der bestandenen Basistheorieprüfung erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis per Post. Lernfahrten sind erst nach Erhalt des Lernfahrausweises erlaubt. Bei der vereinfachten Theorieprüfung der Kategorien G und M senden wir Ihnen direkt den Führerausweis zu.
Schifffahrt: Nach der bestandenen Schiffstheorieprüfung wird Ihr Prüfungsresultat automatisch registriert. Sie erhalten keinen Lernfahrausweis, ein solcher ist in den Schifffahrtsvorschriften nicht vorgesehen.
Nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung ist keine Wartefrist vorgesehen. Pro Tag ist jedoch lediglich eine Theorieprüfung derselben Kategorie möglich. Sie können die Prüfung gerne an den darauffolgenden Theorietagen zu den Prüfungszeiten erneut absolvieren.
Strassenverkehr: Wenn Sie nach dem 1. Januar 2021 die Theorieprüfung bestanden haben, ist diese unbeschränkt gültig. Ausnahme: Nach Annullierung des Führerausweises auf Probe (FAP) muss die Basistheorie wiederholt werden.
Schifffahrt: Die theoretische Prüfung ist zwei Jahre gültig. Sie ist erneut abzulegen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach bestandener Theorieprüfung nicht innert 24 Monaten die praktische Prüfung besteht.
Strassenverkehr: Die Lehrmittel für die Theorieprüfung im Strassenverkehr erhalten Sie im Fachhandel oder bei Ihrer Fahrschule.
Schifffahrt: Bestellen Sie das Lehrmittel «Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern» mit Prüfungsfragen und einer Lern-App online. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 89.– plus Fr. 1.70 Portokosten.
Strassenverkehr:
Informationen für Personen, die im Kanton St.Gallen wohnhaft sind, die Prüfung jedoch in einem anderen Kanton absolvieren möchten:
Bitte füllen Sie das Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton aus und reichen Sie dieses bei uns ein. Für die Bewilligung wird Ihnen eine Gebühr von Fr. 20.– in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass diese Bewilligung keine Garantie für das Ablegen der Prüfung in einem anderen Kanton ist. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an das entsprechende Strassenverkehrsamt.
Informationen für Personen, die ausserhalb des Kantons St.Gallen wohnhaft sind, die Prüfung aber im Kanton St.Gallen ablegen möchten:
Theorieprüfung
Sobald Ihnen Ihr Wohnsitzkanton eine Bewilligung für die ausserkantonale Theorieprüfung erteilt hat, reichen Sie diese dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St.Gallen ein. Nach Prüfung der Unterlagen und der Erfassung Ihrer Daten im System erhalten Sie die Zulassungskarte per Post. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben. Die Prüfungsgebühr der Theorieprüfung ist in diesem Betrag nicht enthalten. Die Meldung des Prüfungsergebnisses an ihren Wohnsitzkanton erfolgt automatisch.
Praktische Führerprüfung
Wenn sich Ihr Arbeitsort oder die weiterführende Schule im Kanton St.Gallen befindet, können Sie ein schriftliches Gesuch mit Begründung sowie den erforderlichen Bestätigungen einreichen. Dieses Vorgehen ist für Personen mit Nebenwohnsitz im Kanton St.Gallen ebenfalls möglich.
Zur Prüfung Ihres Antrags benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Kopie des Lehrvertrags / Arbeitsvertrags oder
- Immatrikulationsbestätigung einer weiterführenden Schule und
- Meldeausweis einer St.Galler Gemeinde bei Personen mit Wochenaufenthalt sowie
- die Bewilligung vom Wohnsitzkanton.
Nach der Prüfung der Unterlagen und der Erfassung Ihrer Daten im System erhalten Sie die Zulassungskarte per Post. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben. Die Prüfungsgebühr für die praktische Führerprüfung ist in diesem Betrag nicht enthalten. Die Meldung des Prüfungsergebnisses an Ihren Wohnsitzkanton erfolgt automatisch.
Schifffahrt:
Prüfungen in einem anderen Kanton
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