Möchten Sie ein erstmaliges Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für den Strassenverkehr der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 einreichen? Dann bitten wir Sie, uns die Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) beizulegen.
Für die Schiffsführerprüfung ist kein Nothelferkurs erforderlich.
Der Nothelferkurs wird von verschiedenen Institutionen angeboten. Zum Beispiel von Fahrlehrpersonen oder Samaritervereinen. Der Nothelferausweis ist nach Abschluss des Kurses sechs Jahre gültig.
Vom Kursbesuch befreit sind:
- Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen;
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte;
- Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
- Instruktorinnen und Instruktoren von Nothelferkursen;
- Personen, die einen ausländischen Führerausweis umtauschen;
- Personen, welche die Schiffsführerprüfung ablegen möchten.
Noch offene Fragen?
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