Wenn nach der ärztlichen Fahreignungsuntersuchung Zweifel am Untersuchungsergebnis bestehen, kann eine zur Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden, an der eine Ärztin oder ein Arzt der Anerkennungsstufe 4 und eine Verkehrsexpertin oder ein Verkehrsexperten teilnehmen.
Eine Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung kann nur eine Ärztin oder ein Arzt mit der Anerkennung der Stufe 4 beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt beantragt werden. Dies setzt somit eine vorangegangene verkehrsmedizinische Untersuchung bei einer Verkehrsmedizinerin oder einem Verkehrsmediziner SGRM voraus.
Wird die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung nicht bestanden, so nimmt die Verkehrsexpertin oder der Verkehrsexperte den Führerausweis auf der Stelle ab.
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