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Sie absolvieren eine Lehre als Strassentransportfachfrau oder Strassentransportfmann EFZ oder interessieren sich dafür?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für den Erwerb des Führerscheins.

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 6 Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51;abgekürzt VZV).

Weisungen betreffend Erleichterungen für Lernende in den beruflichen Grundbildungen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) vom 19. Januar 2021.

Fragen und Antworten

Das Mindestalter für die Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B (Auto) bzw. C (Lastwagen) beträgt 17 Jahre. Der Führerausweis wird frühestens mit dem Erreichen des 18. Altersjahrs erteilt.

Die Strassentransportfachfrau oder der Strassentransportfachmann EFZ muss dem Gesuch eine Bestätigung des kantonalen Amtes für Berufsbildung über den Abschluss eines gültigen Lehrvertrags beilegen.

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