Mit dem mehrjährigen öV-Programm legt die Regierung dem Kantonsrat unter anderem die strategische Planung des Verkehrsangebots und der Infrastrukturvorhaben vor.
Aufgaben und Ziele des öV-Programms
Die Aufgaben und Ziele des öV-Programms sind im Gesetz über den öffentlichen Verkehr (sGS 710.5; abgekürzt GöV) festgelegt. Das öV-Programm:
- zeigt die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele des öffentlichen Verkehrs auf;
- unterstützt die strategische Planung des erforderlichen Verkehrsangebots und der Infrastrukturvorhaben im öffentlichen Personenverkehr;
- stellt das für die Programmperiode geplante Verkehrsangebot und die geplanten Infrastrukturvorhaben dar;
- zeigt die Finanzierung des geplanten Verkehrsangebots und der geplanten Infrastrukturvorhaben auf (Art. 2 Abs. 2)
Es wird mit den übergeordneten Bundesprogrammen und dem Strassenbauprogramm zeitlich und inhaltlich abgestimmt (Art. 2 Abs. 3)