Das Fahrplanverfahren wird gemäss Bundesvorgabe alle zwei Jahre durchgeführt. In den ungeraden Jahren findet ein grosser Wechsel statt; in den geraden Jahren sind in der Regel nur kleinere Angebotsanpassungen vorgesehen.
Anregungen zum neuen Fahrplan
Ein Entwurf der Fahrpläne, die im folgenden Dezember in Kraft treten sollen, liegt jeweils im Mai/Juni vor (genaue Daten 2025 folgen). Die Bevölkerung ist dann eingeladen, Stellung zum Fahrplanentwurf zu nehmen und Anregungen abzugeben. Als Grundlage finden Sie auf der Seite www.oev-info.ch den Planungsstand jeder Linie. Das kann der gültige Fahrplan, ein Fahrplanentwurf oder ein Fahrplankonzept sein.
Bearbeitung der Anregungen
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und nachbearbeitet. Im Fahrplanverfahren arbeiten die Kantone eng mit den Transportunternehmen und benachbarten Kantonen zusammen. Wir setzen alles daran, kundenfreundliche, wirtschaftliche und sinnvolle Fahrpläne zu schaffen.
Antworten auf Ihre Anregungen und Fragen werden auf unserer Homepage jeweils im Spätsommer auf der Seite "Fahrplanwechsel" publiziert.
Anmerkung
Die im Frühjahr veröffentlichen Fahrpläne sind Entwürfe. Deshalb können während den folgenden Monaten noch Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden.
Das Bundesamt für Verkehr gibt den Ablauf des Verfahrens vor. Änderungen sind momentan nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.