Die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen ist in der kantonalen Richtplanung niedergeschrieben. Grosses Augenmerk liegt dabei auf der Abstimmung von Siedlung und Verkehr.
Überarbeitung Richtplan
Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz werden in der Regel kantonale Richtplanungen alle 10 Jahre gesamthaft überprüft. Aufgrund der eidgenössischen Abstimmung vom März 2013 und der Revision des Raumplanungsgesetzes per 1. März 2014 müssen alle Richtpläne überarbeitet werden. Im Auftrag der Regierung wurde 2010/11 ein Konzept zur Gesamtüberarbeitung erarbeitet und 2013 das Raumkonzept St.Gallen publiziert. Auf dieser Basis überarbeiten Kanton, Gemeinden und Regionen, gemeinsam im Dialog, den Richtplan.
In einem ersten Teil wurde das Thema Siedlung in Angriff genommen und damit der Richtplan an das revidierte RPG angepasst. Der zweite Teil ist den Themen Verkehr, Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung gewidmet (Bearbeitung seit Frühjahr 2016).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation.