Die Abfallplanung dient als übergeordnetes, in regelmässigen Abständen zu überprüfendes und langfristiges Planungsinstrument. Unsere Abfallplanung wird von der Regierung des Kantons St.Gallen erlassen.
Die Ziele der Abfallplanung ergeben sich aus der Umweltschutzgesetzgebung. Die Abfallplanung enthält Massnahmen, um
- Abfälle zu vermieden
- Abfälle im Kreislauf zu führen
- Abfälle umweltgerecht zu entsorgen
- die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600, abgekürzt VVEA) verpflichtet die Kantone zur Erstellung einer Abfallplanung auf ihrem Gebiet. Die Abfallplanung muss alle fünf Jahre überprüft und wenn nötig angepasst werden.
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Chasper Gmünder
Fachspezialist Abfall und Rohstoffe
Amt für Umwelt AFU
Abteilung Boden und Stoffkreislauf
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen