Ab dem 1. Februar 2025 tritt die revidierte Jagdverordnung (JSV) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung für den Einsatz von Herdenschutzhunden bei den Kantonen. Diese Webseite dient dazu, alle relevanten Informationen rund um die Herdenschutzhunde im Kanton St. Gallen bereitzustellen.

Der Kanton St. Gallen übernimmt im Herdenschutzhundewesen folgende Aufgaben:
Halter von Herdenschutzhunden erhalten pro Hund einen monatlichen Beitrag von 62.50 Franken. Die Auszahlung erfolgt durch die Herdenschutzfachstelle SG. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung aller Herdenschutzhunde bei der Fachstelle mit dem "Beiblatt Halterbeiträge". Auch neu geborene Welpen müssen bis spätestens zum dritten Lebensmonat gemeldet werden.
Halterbeiträge können mithilfe des Formulars für Sofortmassnahmen Herdenschutz 2025 angefordert werden.
DOWNLOAD FORMULARE:
Gesuch Sofortmassnahmen Herdenschutz 2025 (Gesuch Halterbeiträge)
Beiblatt Halterbeiträge HSH SG (mit Gesuch zusammen einreichen)
ACHTUNG: Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Betriebsgutachten (Konfliktmanagement HSH) des Kantons SG. Bestehende BUL Gutachten werden übernommen.
Anmeldung für Betriebsgutachten SG mittels Anmeldetalon Betriebsgutachten SG.
Um die Aktualität unserer Daten zu gewährleisten und eine korrekte Auszahlung sicherzustellen, ist auch ein Halterwechsel/Standortwechsel des Hundes der Herdenschutzfachstelle SG zu melden (z.B. Alp). Die Meldung muss innert 30 Tagen erfolgen.
DOWNLAOD FORMULAR:
Herdenschutzhunde auf St. Galler Alpen werden mit einer Einsatzprämie von 1'500 Franken entschädigt. Voraussetzung ist, dass der Einsatz mindestens 75 % des Alpsommers dauert und der HSH gemäss JSV Artikel 10d Absatz 2 die EBÜ bestanden hat. Die Prämie wird für maximal 10 Hunde an die Alp ausbezahlt (Kostendach 15'000 Franken pro Alp). Für Einsätze ausserhalb der Alpung (z. B. Voralpung/höheres Berggebiet) muss ein Gesuch bei der Herdenschutzfachstelle SG eingereicht werden.
Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Herdenschutzhunde entsprechend gemeldet wurden (Formular Ummeldung)
Die Einsatzprämie kann ebenfalls mithilfe des Anmeldeformulars für Sofortmassnahmen 2025 angefordert werden.
DOWNLOAD FORMULAR:
Gesuch Sofortmassnahmen Herdenschutz 2025 (Gesuch Einsatzprämie)
Die Anmeldung zur EBÜ erfolgt über die kantonale Herdenschutzfachstelle.
- Alle Herdenschutzhunderassen sind zur Prüfung zugelassen.
- Das Mindestalter für die Prüfung beträgt 18 Monate.
- Prüfungsperioden finden wie bisher im Frühjahr (April/Mai) und Herbst (Oktober/November) statt.
DOWNLOAD FORMULAR:
Anmeldung Herdenschutzhunde EBÜ
ACHTUNG: Die Anmeldefrist für die EBÜ im Frühling 2025 ist abgelaufen.
Einführungskurse für HSH-Haltende
Die AGRIDEA bietet Einführungskurse für HSH-Halter an. Die Kurse werden insbesondere für Landwirt*innen empfohlen, die 2025 erstmals Hunde mittels der EBÜ überprüfen lassen wollen.