Es muss im ganzen Kanton St.Gallen und im Fürstentum Liechtenstein mit Übergriffen von Wölfen auf Schafe, Ziegen und Kälber gerechnet werden. Damit sich die Schäden in Grenzen halten, lohnt es sich, frühzeitig Massnahmen zum Schutz der Herden zu ergreifen.
Herdenschutzberatung
Das Herdenschutzteam am Landwirtschaftlichen Zentrum St.Gallen (LZSG) unterstützt die Tierhalter in der Prävention und Umsetzung von Sofortmassnahmen bei einem Übergriff durch ein Grossraubtier. Für Schutzmassnahmen ist grundsätzlich der Tierhalter selber verantwortlich.
Herdenschutzplanung
Wir unterstützten bei der Definition der Herdenschutzmassnahme und der Erstellung von Projektunterlagen und den nötigen Gesuchen. Bei der Beschaffung von Finanzbeiträgen und der korrekten Umsetzung der erarbeiteten Massnahmen sind wir behilflich.
Als Prävention können stromführende Schafzäune von mindestens 0.9 Meter als Umzäunung genutzt werden. Diese müssen straff aufgestellt werden und keine Schlupfmöglichkeit bieten. Mindestens vier Litzendrähte mit neun und mehr Leitdrähten werden bevorzugt. Bei allen Systemen muss die Stromspannung mindestens 3000 Volt betragen.
Dort, wo der Zaun aufgestellt wird, soll dafür das Gras vor dem Erstellen sauber gemäht werden.
Der Apparat muss über eine optimale Erdung verfügen.
Im Weiteren werden auf Alpen Herdenschutzhunde eingesetzt. Dem Einsatz solcher Herdenschutzhunde muss von Kanton, BUL und BAFU zugestimmt werden. Die genannten Stellen fordern Gutachten und Mitberichte der nötigen Stellen ein.
Bei Nutztierrissen werden die Tierhalter der betroffenen Region per SMS informiert.
Für den Notfalleinsatz stehen am LZSG zwei Notfall-Sets zur Verfügung. Zäune, Apparate, Blinklampen, Alarm Guard und Flatterbänder können sofort zum Einsatzort gebracht werden.
Die Entschädigung erfolgt durch das ANJF. Der Preis richtet sich nach den Tabellen der Zuchtverbände.
Kurzfilm "Herdenschutz-Einsatz"
Häufig gestellte Fragen
Die Fachstelle Herdenschutz SG informiert die Tierhalter und Alpverantwortlichen (gem. Telefonliste Strukturdatenerhebung) per SMS. In Regionen mit permanenter Grossraubtierpräsenz wird der Bedarf an Meldungen auf die wichtigsten beschränkt. Die versendeten SMS basieren auf sicheren Bestätigungen der Wildhut.
Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) publiziert Tierrisse und Sichtungen laufend auf ihrer Website:
Weitere Informationen zur Alarmierung der Tierhalter finden Sie unter:
Bei einem Riss muss der zuständige Wildhüter umgehend informiert werden. Das Nutztier liegen lassen, und bei extremer Witterung mit einer Blache abdecken. Fachstelle Herdenschutz informieren, oder mit dem Wildhüter absprechen, dass er die Meldung unverzüglich macht.
Die Herde gilt als geschützt, bei einem elektrifizierten Zaun mit 3000 Volt Stromspannung. Dies können mind. 0.9 Meter hohe Flexi-Netze oder auch vier Litzendrähte sein. Knotengitter können mit zwei zusätzlichen stromführenden Litzen nach Merkblatt ausgestattet werden.
Sven Baumgartner
Anlaufstelle Herdenschutz
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez