Der Biolandbau im Kanton St. Gallen wächst stetig. Im Jahr 2024 beträgt der Anteil knapp 17%. Die biologische Produktion erfüllt die Erwartungen eines immer grösser werdenden Teils der Gesellschaft.
Beratungsangebot
Die Fachstelle Biolandbau berät Sie zu allen Fragen rund um die Umstellung, die Produktion sowie die Vermarktung. Sie organisiert Kurse und Anlässe für den Erfahrungsaustausch. Dabei arbeitet sie eng mit den Kolleg/Innen der anderen Fachstellen des LZSG zusammen und vermittelt bei Bedarf Expert/Innen zu besonders kniffligen Problemstellungen.
Denken Sie über eine Umstellung auf Biolandbau nach? Diese sollte gut überlegt sein. Unsere Umstellberatung begleitet Sie Schritt für Schritt in der Entscheidungsfindung und während der Umsetzung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Karin Küng (Kontaktdaten siehe unten).
Wir beraten Sie als Bioproduzent/innen oder vermitteln Ihnen nützliche Kontakte bei Fragen zu:
- Bio- Richtlinien und -Weisungen
- Produktionstechnik (Tierhaltung und Pflanzenbau)
- Betriebswirtschaft
- Markt
- Biodiversität
Kontakt für allgemeine Fragen: Barbara Beck-Wörner und Karin Küng (siehe unten)
Unter Biobauern wird der Erfahrungsaustausch sehr geschätzt. Wir fördern dies mit Arbeitskreisen in folgenden Bereichen:
- Bio Ackerbauring Rheintal BARR (Kontakt Barbara Beck-Wörner)
- Bio Beerenring Ostschweiz BBO (Kontakt Benedikt Kogler)
- Bio Obstbauring Ostschweiz BOR (Kontakt Jörg Streckeisen)
- Bio Weinbauring Rheintal BWO (Kontakt Simone Aberer)
aktuelle Termine zu Flurgängen sind auf der Homepage von Bio Ostschweiz publiziert.
Sie finden bei uns ein vielseitiges Kursangebot zu aktuellen Themen. Beispielsweise:
- Einführungskurs Biolandbau
- Homöopathie bei Tieren
- Homöopathie bei Pflanzen
- Erfahrungsaustausch Neuumsteller
- Bio Milchviehstamm
Kurse zu aktuellen Themen werden jeweils im St. Galler Bauer ausgeschrieben.
Augusterhebung 2024
Wer auf den 1.1.2025 auf Bio umstellen möchte, muss dies in der Augusterhebung (12. - 26. August 2024) ankreuzen. Eine Beratung vor der Umstellung (Kontakt Karin Küng) wird empfohlen, da Stolpersteine frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. Der Besuch von Flurgängen der verschiedenen Bio-Ringe (Aktuelle Veranstaltungen von Bio Ostschweiz) ist lohnenswert: der Austausch untereinander und die Besichtigung vor Ort sind sehr wertvoll. Wir freuen uns immer über neue Gesichter.
Ein Blick in den Rundbrief von Bio Ostschweiz (aktuelle Ausgabe des Bio Ostschweiz Rundbrief) gibt einen guten Überblick über die vielen Aktivitäten und Anlässe. Der Besuch eines Kurses kann ebenfalls einen guten Einblick in den Biolandbau geben: Einführungskurs Biolandbau 2024
Häufig gestellte Fragen
Ab 2019 dürfen nur noch konventionelle Hofdünger eingesetzt werden, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass innerhalb der Distanzlimiten kein Biohofdünger angeboten wird (Ausdruck aus Biobörse). Konventioneller Hofdünger kann nur von Labelbetrieben mit GVO-Verbot bezogen werden. Der Labelbeweis muss bei der Kontrolle vorliegen. Es kann höchstens 50% des Nährstoffbedarfes konventionell zugeführt werden.
Mineralstoffe müssen in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt sein, damit sie eingesetzt werden dürfen.
Stroh zu Streuezwecken muss nicht bio sein. Sobald es aber im Mischwagen, in einer Krippe oder Raufe zum Fressen angeboten wird, gilt die 100% Biofütterung der Wiederkäuer. Bei den Schweinen und Geflügel muss auch zum Einstreuen zwingend Biostroh verwendet werden. Gleiches gilt für die Bodenbedeckung bei Pflanzenkulturen
Der Einsatz von Kupfer ist im Biolandbau umstritten. Steinmehle oder andere Präparate können Kupfer zum Teil ersetzen. Robuste Sorten mindern den Einsatz ebenso. Im Notfall gelten folgende Höchstmengen:
Kartoffeln 4 kg Reinkupfer / ha und Jahr
Kernobst 1,5 kg Reinkupfer / ha oder 100 HB
Steinobst 3 kg Reinkupfer / ha oder 100 HB
Rebbau durchschnittlich 3 kg Reinkupfer
Ab dem 11. Lebenstag müssen Kälber Zugang zum Laufhof haben. Kälber bis 160 Tage müssen nicht auf die Weide, wenn sie in einem Stall mit permanentem Laufhof stehen. Bei nicht permanentem Auslauf gelten die RAUS-Regeln wie bei den Kühen: Im Sommer 26x Weide und im Winter 13x Laufhof pro Monat.
Bei Hobbyhaltung (ohne kommerziellen Nutzen) müssen Haltung und Fütterung den Bio-Richtlinien entsprechen. Der Zukauf neuer Tiere ist frei. Also sinngemäss Kastenhaltung mit zwei Abteilen Aktivität/verdunkelt sowie regelmässigem Auslauf in eine Wiese und Biofutter.
Nein. Grundsätzlich gilt, dass nur Tiere aus Biohaltung zugekauft werden. Ausnahme sind einzig Sporttiere und männliche Zuchttiere (z.B. Eber). Wenn kein genügendes Bioangebot besteht, können Ausnahmebewilligungen beantragt werden.
Die Alpung auf einer nicht biologischen Alp ist erlaubt, wenn die Sömmerungsbeitrags-Verordnung eingehalten ist. Allfällige Alpprodukte sind keine Bioprodukte. Die Tiere behalten aber den Biostatus.
.... dann wenden Sie sich an Karin Küng von der Fachstelle Biolandbau (Kontaktdaten siehe unten).
Karin Küng
Beratung Biolandbau
Fachstelle Biolandbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Mattenweg 11
9230 Flawil
Barbara Beck-Wörner
Beratung Biolandbau
Fachstelle Biolandbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez