Die Weinbaugebiete im Kanton St. Gallen erstrecken sich hauptsächlich entlang der steilen Südhänge des Rheintals und Sarganserlandes. Am oberen Zürichsee zwischen Rapperswil-Jona und Uznach sowie in Wil-Bronschhofen im Fürstenland wachsen die Rebkulturen mitten im urbanen Raum.
Beratungsangebot
Wir bieten Einzelberatungen, Gruppenberatungen und Vorträge an zu allen Fragen rund um den Weinbau. Mögliche Themen sind:
- Erstellung von Rebanlagen
- Bewirtschaftung von Rebbergen
- Krankheiten und Schädlingen
- Boden und Düngung
- Förderung der Biodiversität
- Weitere Themen auf Anfrage
Kontaktieren Sie hierfür Simone Aberer
Informationsdienste
Das Weinbau-Flugblatt erscheint etwa 10x pro Jahr von März bis September. Sie erhalten Informationen über den Vegetationsverlauf, aktuelle Krankheiten und Schädlinge sowie die aktuellen Arbeiten im Weinbau. Kosten: 40.-/Jahr. Sie erhalten das Flugblatt per E-Mail. Wer dieses bestellen will, kann sich hier online registrieren.
Die Winzerinfo erscheint ca. 18 mal im Jahr. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Weinbauzentrum Wädenswil, Agroscope, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), den deutschsprachigen kant. Fachstellen für Weinbau und dem Fürstentum Liechtenstein erstellt.
- Winzerinfo Nr. 1 2024 LV .pdf
- Winzerinfo Nr. 2 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 3 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 4 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 5 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 6 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 7 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 8 2024 LV.pdf
- Winzerinfo Nr. 9 2024 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 10 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 11 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 12 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 13 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 14 LV.pdf
- WINZERINFO Nr. 15 LV.pdf
Anbau
Hier finden Sie Informationen über das Weinjahr
Wir schätzen Ihren Rebberg für eine Verpachtung oder einen Verkauf. Pachtverträge können Sie direkt hier abrufen.
Rebbaukataster und Reblagen
Der Rebbaukataster basiert auf den Grundlagen der Weinverordnung der Schweiz. Er umfasst alle bestockten und unbestockten Rebflächen, die für die Produktion von AOC-Weinen möglich sind. Die Fachstelle Weinbau führt den Rebbaukataster für den Kanton St. Gallen.
Möchten Sie eine Neuanpflanzung beantragen oder eine Parzelle in den Rebbaukataster aufnehmen lassen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per Post oder per E-Mail an die Fachstelle Weinbau (siehe Adresse ganz unten).
Detaillierte Informationen finden Sie unter:
ÖLN-Unterlagen für den Weinbau
Häufig gestellte Fragen
Im Rebbau bieten wir verschiedene Weiterbildungskurse an:
Der Staatswingert….
… ermöglicht der Fachstelle Weinbau den St. Galler Winzerinnen und Winzern mit innovativen Praxisversuchen wertvolle Impulse für eine zeitgemässe Bewirtschaftung der Reben zu vermitteln
… dient vor allem der Weiterbildung von Winzerinnen und Winzern
… beinhaltet – neben dem Produktionsrebberg – einen der grössten nationalen Sortengärten mit über 400 Rebsorten. Ein grosser Teil dieser Sorten sind historische Schweizer Sorten, die für die Erhaltung der genetischen Ressourcen angebaut werden. Aus diesen Trauben wird der alkoholfreie Traubenschorle produziert
… zeigt eine vielfältige, erlebbare Biodiversität auf. Damit wird nicht nur die aktuelle Agrarpolitik praktisch umgesetzt, sondern im Hinblick auf die Nachhaltigkeit auch bewusst die Grenzen des Machbaren ausgelotet
… ist Garant für die Qualität der Frümsner Weine
Der Rebbaukataster umfasst alle bestockten und unbestockten Rebflächen, die für die Produktion von AOC-Weinen möglich sind. Die Fachstelle Weinbau führt den Rebbaukataster für den Kanton St. Gallen
Die Fachstelle Weinbau stellt jeder Bewirtschafterin und jedem Bewirtschafter für bestockte Rebflächen, die im Rebbaukataster verzeichnet und für die Weinerzeugung bestimmt sind eine Bescheinigung (Traubenpass) aus, die die Traubenhöchstmengen festlegt.
Keinen Traubenpass benötigen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die weniger als 400m2 Reben bearbeiten und die Rebfläche nicht im Rebbaukataster aufgeführt ist.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Weinverordnung unter:
Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)
Ein Wein darf die Bezeichnung "Kontrollierte Ursprungsbezeichnung St. Gallen" oder "AOC St. Gallen" tragen, wenn er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Die Rebfläche ist im Rebbaukataster
- Es werden zugelassene Rebsorten angebaut
- Es handelt sich um Stickelbau, Direktzug oder Terrassenanlagen
- Der natürliche Mindestzuckergehalt je Rebsorte wird erreicht
- Der Höchstertrag je Flächeneinheit und Rebsorte wird eingehalten
- Der Wein wird nach zulässigen önologischen Verfahren hergestellt
- Es erfolgt eine analytische und degustative Prüfung des verkaufsfertigen Weins
Simone Aberer
Fachstelle Weinbau
Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez