Nicht fachgerechtes Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten führt zu Belastungen von Gewässern. Diese sogenannten Punkteinträge sind gemessen am Gesamteintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer relevant und können mit der notwendigen Vorsicht und den technischen Einrichtungen verhindert werden. Deshalb ist jeder Betrieb verpflichtet, bei der Befüllung und Reinigung seiner Pflanzenschutzgeräte (von Rückenspritze bis Selbstfahrer) einen gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz zu nutzen.
Welcher Befüll- und Waschplatz passt auf meinen Betrieb?
Es gibt keine Einheitslösung. Klarheit kann eine Beratung vor Ort mit dem Einbezug der gegebenen Betriebsstrukturen geben. Wir beraten Sie gerne.
- Merkblatt Füll- und Waschplätze Kanton SG
- Merkblatt: Befüll- und Waschplatz für Spritzgeräte - worauf ist zu achten?
- Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen.pdf
- Merkblatt: Reinigungssysteme
- Mustervereinbarung Waschplatz: Güllegrube
- Mustervereinbarung Waschplatz: Verdunstungs- oder Aufbereitungsanlage
Weiterführende Links
Bekomme ich Beiträge wenn ich einen Befüll- und Waschplatz baue?
Seit 2018 werden Waschplatzsysteme vom Bund und Kanton mitfinanziert. Gesuche können bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG) eingereicht werden. Es gibt verschiedene technische Einrichtungen die die erforderlichen Kriterien erfüllen. Welche Systeme im Kanton SG erlaubt sind, mitfinanziert werden oder welche Auflagen bestehen, können Sie den Merkblättern entnehmen.
Die Mitfinanzierung im Kanton SG ist an eine Baubewilligung gebunden. Es werden somit nicht alle baulichen Massnahmen oder Waschplatzsysteme unterstützt. Die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft prüft ob der Betrieb beitragsberechtigt ist.
Richard Hollenstein
Fachstelle Obstbau
Landwirtschaftliches Zentrum Flawil
Mattenweg 11
9230 Flawil