Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können in der Schweiz aufgenommen und untergebracht werden und erhalten vorübergehenden Schutz (Schutzstatus S).
Schutz und Asyl
Aktualisiert am: 21.12.2023
Der Bundesrat hat den "Schutzstatus S" ab 12. März 2022 in Kraft gesetzt. Damit erhalten ukrainische Flüchtlinge ein vorläufiges Bleiberecht. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar, daher wird der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 weitergeführt.
Weitere Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz finden Sie hier: