Haben Schweizer Staatsangehörige ausländische Familienangehörige bzw. künftige Ehegatten im Ausland, ist die Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Gesuch online einzureichen:
Merkblätter, Informationen und Erklärvideos zu allen Bewilligungskategorien
Schweizer Staatsangehörige können für Ehegatten, eingetragene Partner/innen und ledige Kinder unter 18 Jahren ein Gesuch um Familiennachzug einreichen.
Vorbereitung der Heirat
Im Ausland geschlossene Ehen oder eingetragene Partnerschaften müssen der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet und in der Schweiz anerkannt und beurkundet werden (siehe Merkblatt «Heirat oder Eintragung der Partnerschaft im Ausland»).
Wenn Sie sich in der Schweiz verheiraten möchten, beachten Sie bitte die Hinweise auf unserem Merkblatt «Provisorische Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat».
Wer im Kanton St.Gallen ein Adoptivkind, ein Pflegekind zur Adoption oder ein Pflegekind aus dem Ausland in seine Familie aufnehmen will, benötigt zunächst eine Bewilligung des Amtes für Soziales. Besitzt das Kind zudem eine ausländische Staatsbürgerschaft, ist zusätzlich eine Bewilligung des Migrationsamtes notwendig.
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