Logo Kanton St.Gallen

Haben Schweizer Staatsangehörige ausländische Familienangehörige bzw. künftige Ehegatten im Ausland, ist die Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Merkblätter, Informationen und Erklärvideos zu allen Bewilligungskategorien

Noch offene Fragen?


Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Schalter
08.00 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit
09.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.00 Uhr