Befreiung von der Visumspflicht für kosovarische Staatsangehörige.
Was ändert sich am 1. Januar 2024?
Kosovarische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 die nötige Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist weiterhin ein Visum erforderlich.
Die Medienmitteilung des Bundesrats ist unter folgendem Link verfügbar:
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