Die Laufbahnplanung der Staatsanwaltschaft St.Gallen verfolgt das Ziel, Sie im Sinne einer effektiven Karriereplanung schrittweise auszubilden und Sie dadurch zur Berufsausübung als Staatsanwalt oder Staatsanwältin bzw. Jugendanwalt oder Jugendanwältin zu befähigen.
Überblick
Bereits im Studium besteht für Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Volontariats erste Einblicke in die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft zu erlangen.
Die erste Ausbildungsstufe in der Laufbahnplanung zum Staatsanwalt oder zur Staatsanwältin bzw. zum Jugendanwalt oder zur Jugendanwältin kann in Form eines Auditorats auf einem regionalen Untersuchungsamt, dem kantonalen Untersuchungsamt oder den Standorten der Jugendanwaltschaft absolviert werden und dauert in der Regel 12 Monate.
Die zweite Ausbildungsstufe wird als juristischer Mitarbeiter oder juristische Mitarbeiterin absolviert. Sie unterteilt sich in eine befristete Anstellung von zunächst 12 Monaten, welche bei Eignung um weitere 12 Monate (sog. Vertiefungsjahr) auf insgesamt maximal zwei Jahre verlängert werden kann. Die zweite Ausbildungsstufe kann ebenfalls auf allen Ämtern der Staatsanwaltschaft absolviert werden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich und der Universität St. Gallen bereits während dem Bachelor- und Masterstudium erste Einblicke in die vielfältige Tätigkeit der Staatsanwaltschaft oder Jugendanwaltschaft. Dabei haben Sie die Möglichkeit, während mehreren Wochen einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin bzw. einen Jugendanwalt oder eine Jugendanwältin während dem Berufsalltag zu begleiten. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen (Zulassung, Anrechnung etc.) an Ihre Rechtswissenschaftliche Fakultät.
Ziel
- Einblick in die Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft, Strafrechtspflege und Strafverfahrensführung
- Vertiefter Einblick in die Anwendung des Strafprozessrechts und Festigung des Wissens im materiellen Strafrecht
- Aneignung strafprozessualer Kompetenzen unter Anleitung und Aufsicht
- Beantwortung der Frage: Möchte ich mich in Richtung Staatsanwalt oder Staatsanwältin bzw. Jugendanwalt oder Jugendanwältin entwickeln?
- Vorbereitung auf das Anwaltspatent
Ablauf
Das Auditorat gliedert sich in eine Einführungsphase und eine Vertiefungsphase. Die vorgegebenen Ausbildungsinhalte haben zum Ziel, Sie schrittweise mit dem ganzen Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft vertraut zu machen. Zur Standortbestimmung finden während des Auditorats regelmässig Gespräche mit der Betreuungsperson statt. Während des Auditorats besuchen Sie interne Weiterbildungstage, bei welchen Ihnen die Arbeit der Staatsanwaltschaft und die Schnittstellen zu den wichtigsten Partnerorganisationen (Kantonspolizei, Institut für Rechtsmedizin etc.) vorgestellt werden.
Inhalte
Nach dem Motto "Vom Zuschauen über das Mitmachen zum Selbermachen" können folgende Einblicke und Tätigkeiten Teil Ihrer Auditoratsausbildung sein:
Einführungsphase:
- Amt, Mitarbeitende und Infrastruktur kennenlernen
- Ablauf der Strafuntersuchung kennenlernen
- Teilnahme an Einvernahmen
- Selbständige Protokollierung von einfachen Einvernahmen
- Einführung in die Einvernahmetechnik und Einvernahmetaktik
- Vorbereiten von einfachen Einvernahmen
- Vorbereiten von einfachen Abschlussverfügungen
- Einfache Rechtsabklärungen
Vertiefungsphase:
- Vorbereiten von Aufträgen an die Polizei
- Verfügungen / Anträge bei Zwangsmassnahmen vorbereiten
- Teilnahme an einer Hausdurchsuchung
- Anwesenheit bei einem Augenschein
- Begleitung von Piketteinsätzen
- Vorbereiten und Protokollführung bei komplexeren Einvernahmen
- Vorbereiten von komplexeren Abschlussverfügungen
- Vorbereiten von Anklageschriften und Plädoyers
- Besuch einer Gerichtsverhandlung
- Selbständiges Durchführen einer einfachen Einvernahme in Anwesenheit der Verfahrensleitung
- Führen eines einfachen Falles von A-Z unter Aufsicht der Verfahrensleitung
- Komplexere Rechtsabklärungen
Zusätzliche Inhalte bei einem Auditorat auf der Jugendanwaltschaft:
- Durchführen von "mündlichen" Urteilseröffnungen in Anwesenheit der Verfahrensleitung
- Kennenlernen des Abklärungsinstruments "KORJUS"
- Teilnahme bei Standortgesprächen, Gutachtenseröffnungen und Bewährungsbegleitungsgesprächen
- Kennenlernen von Vollzugsinstitutionen (Jugendheim etc.)
- Erstellen von Vollzugsverfügungen
Das Auditorat auf der Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft wird vollumfänglich an das Praxisjahr für die Anwaltsprüfung angerechnet.
Rahmenbedingungen
- Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes juristisches Studium (Master).
- Die einzelnen Stellen werden auf dem Stellenportal des Kantons St.Gallen ausgeschrieben.
- Die Lohneinstufung richtet sich nach dem PHB SG 50.13. Vorgängige Praktika werden im Einzelfall angerechnet.
Ziel
- Profunder Einblick in die Strafrechtspflege und Strafverfahrensführung
- Selbständige Anwendung von strafprozessualem und materiell-rechtlichem Wissen
- Entwicklung der Kompetenz, Verfahrensschritte effizient und effektiv zu erledigen
- Verfahren als Projekt verstehen
- Definitive Beantwortung der Frage: Sehe ich meine Zukunft in der Strafverfolgung?
Ablauf
Für juristische Mitarbeiter und juristische Mitarbeiterinnen gibt es definierte Ausbildungsinhalte. Diese verfolgen das Ziel, Sie zur selbständigen Führung von Strafverfahren zu befähigen. Während der Anstellung besuchen Sie interne sowie externe Weiterbildungsveranstaltungen, um Ihre Kompetenzen in der Strafverfolgung zu erweitern. Zur Standortbestimmung finden während der gesamten Anstellung regelmässige Zwischengespräche mit der Betreuungsperson statt. Bei Interesse und Eignung wird der Arbeitsvertrag nach Ablauf des ersten Jahres um ein weiteres Jahr verlängert (Vertiefungsjahr). Ihre Anstellung ist maximal auf zwei Jahre befristet. Danach besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Inhalte
Während Ihrer Zeit als juristischer Mitarbeiter oder juristische Mitarbeiterin erlernen Sie das Handwerk zum Staatsanwalt oder zur Staatsanwältin bzw. zum Jugendanwalt oder zur Jugendanwältin. Nebst der Vertiefung der Ausbildungsinhalte der Auditoratsausbildung erlangen Sie folgende Kompetenzen:
- Unterstützung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bzw. Jugendanwälte und Jugendanwältinnen in sämtlichen Strafverfahren
- Begleitete Untersuchungsführung und Erlass von Abschlussverfügungen mit der Kompetenz eines Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterin mit staatsanwaltlichen oder jugendanwaltlichen Befugnissen gemäss Art. 13 EG-StPO (ab dem 1. Jahr)
- Begleitete Untersuchungsführung und Erlass von Abschlussverfügungen mit der Kompetenz eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin bzw. eines Jugendanwalts oder einer Jugendanwältin gemäss Art. 12 EG-StPO (ab dem 2. Jahr)
- Pikettdienst (unter Begleitung)
Rahmenbedingungen
- Die Anstellung für juristische Mitarbeitende setzt ein abgeschlossenes juristisches Studium (Master) und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, idealerweise in der Strafrechtspflege (Staatsanwaltschaft / Gericht / Advokatur) voraus. Das Anwaltspatent ist erwünscht.
- Die einzelnen Stellen werden auf Stellenportal des Kantons St.Gallen ausgeschrieben.
- Der Lohn für juristische Mitarbeitende ist wie folgt festgelegt: CHF 91'336.70 brutto pro Jahr; ab Erteilung StA- / JA-Kompetenz CHF 96'426.20 brutto pro Jahr.