Der Kantonsrat bestellt grundsätzlich für jedes Geschäft in jeder Session eine neue vorberatende Kommission (voKo), deren Vorberatung nicht durch Reglement oder Beschluss einer ständigen Kommission zugewiesen werden. Die vorberatende Kommission berät das Geschäft und stellt dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten auf die (bereinigte) Vorlage. Nach Abschluss der Beratung im Kantonsrat wird die vorberatende Kommission wieder aufgelöst. (Rechtsgrundlage: Art. 21 f. des Geschäftsreglements des Kantonsrates)
Die Fraktionen melden ihre Mitgliedern den Parlamentsdienste. Der Rat legt auf Antrag des Präsidiums die Mitgliederzahl und die Fraktion fest, welche die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission stellt. Das Präsidium wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Mitglieder der vorberatenden Kommission.
Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident legt Ort und Zeit der Kommissionssitzung fest. Die Parlamentsdienste besorgen die Geschäftsführung. Nach der Beratung stellt die Kommission dem Kantonsrat Antrag auf Eintreten auf die (bereinigte) Vorlage. Nach Abschluss der Beratung im Kantonsrat wird die vorberatende Kommission wieder aufgelöst.
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Simona Risi, Geschäftsführerin
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Sandra Brühwiler-Stefanovic, Geschäftsführerin
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