Die Ständigen Kommissionen sind die Rechtspflegekommission, die Staatswirtschaftliche Kommission, die Finanzkommission und die Redaktionskommission.
Der Rechtspflegekommission (RPK) kommt u.a. die Aufsicht über die Gerichte und über die Vollzugsbehörden zu. Ausserdem bearbeitet sie Disziplinarfälle betreffend oberste kantonale Behörden und an den Kantonsrat gerichtete Petitionen. Schliesslich prüft sie auch die Kandidaturen für die Wahlen in die kantonalen Gerichte. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.
Die Staatswirtschaftliche Kommission (StwK) prüft hauptsächlich die Geschäftsführung der Regierung, der ihr nachgeordneten Behörden und Dienststellen, der kantonalen Fachstelle für Datenschutz, der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die Umsetzung der Strategie der Aussenbeziehungen und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Sie befasst sich zudem mit dem Ergebnis des Regierungscontrollings und überwacht die Erfüllung der parlamentarischen Vorstösse und Aufträge. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.
In die Zuständigkeit der Finanzkommission (Fiko) fällt in erster Linie die Vorberatung von Budget, Rechnung sowie Aufgaben- und Finanzplan. Zudem prüft sie den Finanzhaushalt des Kantons. Andere Kommissionen können bei ihr Unterlagen und Auskünfte zum Finanzhaushalt verlangen. Die Geschäftsführung besorgt die kantonale Finanzkontrolle.
Die Redaktionskommission (Redako) prüft Erlasse des Kantonsrates, die dem Referendum unterstehen, auf Sprache, Gesetzestechnik und Übereinstimmung mit der übrigen Gesetzgebung. Die Geschäftsführung besorgen die Parlamentsdienste.